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Bookbot

Astrid Stadler

    Bündelung von Interessen im Zivilprozess
    Der Schutz des Unternehmensgeheimnisses im deutschen und U.S.-amerikanischen Zivilprozess und im Rechtshilfeverfahren
    Gestaltungsfreiheit und Verkehrsschutz durch Abstraktion
    Die Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts
    Sachenrecht
    • 2025

      Das große Lehrbuch ist das Standardwerk zum Sachenrecht und behandelt umfassend das Liegenschafts- und Fahrnisrecht sowie deren Verbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten. Es wertet die relevante Literatur und Rechtsprechung aus und bietet zahlreiche anschauliche Fallbeispiele. Die klare und prägnante Darstellung umfasst: I. Einführung, II. Allgemeine Lehren und Institute für Liegenschafts- und Mobiliarsachenrecht, III. Liegenschaftsrecht, einschließlich Grundbuch, Rechtsänderungen, Eigentum und Nutzungsrechte an Grundstücken sowie moderne Mischformen wie Leasing, IV. Mobiliarsachenrecht, das Rechte an beweglichen Sachen behandelt, V. Rechte an Rechten, VI. Grundstücksrecht der neuen Bundesländer und VII. Internationales und Europäisches Sachenrecht mit einem Vergleich. Die 18. Auflage wurde gründlich überarbeitet und an den neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur angepasst. Wichtige Änderungen im Grundstücksrecht, das FGG-Reformgesetz, das Wohneigentumsrecht und das Verbraucherdarlehensrecht wurden integriert. Ein neues Kapitel zum europäischen und internationalen Sachenrecht sowie zahlreiche neue Fallbeispiele erleichtern das Verständnis. Das Werk richtet sich an Studierende, Referendare, Rechtsanwälte, Notare, Richter und Wissenschaftler.

      Sachenrecht
    • 2004

      DIE NEUERSCHEINUNG: In Band 256 der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe wird der Vortrag von Prof. Dr. Astrid Stadler vom März 2003 veröffentlicht. DER INHALT: Die Referentin beleuchtet in Ihrem Vortrag die Bündelung von Interessen im Zivilprozess vor dem Hintergrund der Entwicklung einer zunehmend konzentrierten Anbietermacht und Massenproduktion einerseits und steigender Anonymisierung der betroffenen Individuen und Verbraucher andererseits. Speziell die Überlegungen zur Einführung von Verbands- und Gruppenklagen im deutschen Recht werden analysiert und europäischen und amerikanischen Modellen gegenübergestellt.

      Bündelung von Interessen im Zivilprozess
    • 1999

      Die Boulevardpresse verletzt häufig die Persönlichkeitsrechte prominenter Personen, wobei die Öffentlichkeit zunehmend oberflächliche journalistische Recherche und reißerisches Infotainment akzeptiert, um sich zu unterhalten. Gerichte versuchen seit Jahren, dem entgegenzuwirken, indem sie verschiedene Sanktionsmöglichkeiten wie Unterlassungs-, Widerrufs- und Schadensersatzansprüche anbieten, jedoch mit begrenztem Erfolg aufgrund des steigenden Konkurrenzdrucks und Gewinnstrebens in den Medien. Kürzlich wurde versucht, bewussten Falschmeldungen durch drastische Erhöhungen der Schmerzensgeldbeträge entgegenzuwirken. Die Entschädigung für immaterielle Einbußen orientiert sich oft am Gewinn, den die Medien aus ihrem rechtswidrigen Verhalten ziehen, was zu einer bedenklichen Kommerzialisierung der Persönlichkeitsrechte führt: Je prominenter das Opfer, desto größer die Auflagensteigerung und der Gewinn für den Täter. Weniger bekannte Personen erhalten für ähnliche Rechtsverletzungen deutlich geringere Schmerzensgelder. In Deutschland stehen Rechtsprechung und Wissenschaft vor der Herausforderung, eine effektive Abschreckung zu gewährleisten, ohne die Verletzten übermäßig für die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu entschädigen.

      Die Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts
    • 1996

      Gestaltungsfreiheit und Verkehrsschutz durch Abstraktion

      Eine rechtsvergleichende Studie zur abstrakten und kausalen Gestaltung rechtsgeschäftlicher Zuwendungen anhand des deutschen, schweizerischen, österreichischen, französischen und US-amerikanischen Rechts

      ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz sowie eines part-time Chair in Comparative Mass Litigation, Erasmus School of Law, Rotterdam.

      Gestaltungsfreiheit und Verkehrsschutz durch Abstraktion