Freisetzung im deutschen und US-amerikanischen Recht
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Die Regulierung neuartiger Technologien erfolgt typischerweise unter der Bedingung, daß Erfahrungswissen über mögliche Schadensabläufe (noch) nicht vorhanden ist. Exemplarisch wird die Regulierung der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt in Deutschland und den USA dargestellt, insbesondere ihre Steuerung durch das Verfassungsrecht.
Der Ruf nach einer erneuten Novellierung des EU-Gentechnikrechts ist lauter geworden. Die Einrichtung sog. „GVO-freier“ Zonen auf mitgliedstaatlicher Ebene soll erleichtert und die Marktzulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf europäischer Ebene an die Berücksichtigung sog. „sozioökonomischer“ Kriterien gekoppelt werden. Die hierfür bestehenden Regelungsspielräume will die vorliegende Untersuchung unter besonderer Beachtung des Unions- und Welthandelsrechts ausloten.
Band VI/2: Europäische Grundrechte II - Universelle Menschenrechte
Inhalt: Band VI „Europäische und universelle Grund- und Menschenrechte“ ist in zwei Halbbände unterteilt. Der zweite Teilband „Europäische Grundrechte II – Universelle Menschenrechte“ erscheint zuerst, gefolgt vom ersten Teilband „Europäische Grundrechte I“ im Frühjahr 2010. Ein gesonderter Teil stellt die nationalen Grundrechte im Grundgesetz in den Kontext der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh). Zudem wird das Verhältnis des EuGH zu nationalen Gerichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf den universellen Menschenrechten, die als subjektive Rechte jedem Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zustehen. Diese Rechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar und werden von fast allen Staaten anerkannt. Durch die Formulierung in Verfassungen und internationalen Abkommen werden sie einklagbar. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) der Vereinten Nationen ist die maßgebliche internationale Quelle. Wichtige Menschenrechtsinstrumente sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zudem gibt es zahlreiche Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte regeln, wie die Genfer Flüchtlingskonvention.
Integration privat organisierter Interessen in die Ausübung von Staatsfunktionen. Zugleich eine Rekonstruktion der Legitimationsdogmatik
Private Interessenorganisationen sind auf staatliche Veranlassung hin bisweilen so eng mit den Staatsfunktionen der Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung verflochten, daß die privat organisierten Interessen bzw. deren Vertreter die Ausübung dieser staatlichen Funktionen (mit-)steuern. Hans-Georg Dederer untersucht u. a. das zentrale Problem, das sich dabei stellt: die demokratische Legitimation dieser „korporativen Staatsgewalt“. Als das normativ effektivste Legitimations- und Steuerungsinstrument vermag das Parlamentsgesetz neben funktioneller, organisatorischer, prozeduraler und inhaltlicher Legitimation insbesondere auch personelle Legitimation zu vermitteln. Um ein hinreichendes Legitimationsniveau zu erreichen, bedürfen konkrete Formen korporativer Staatsgewalt regelmäßig parlamentsgesetzlicher Steuerung dessen, was im Lichte des Demokratie- und des Rechtsstaatsprinzips in Bezug auf die jeweilige konkrete Form korporativer Staatsgewalt 'wesentlich' ist. Wesentlich sind beispielsweise die Sicherung hinreichender Interessenpluralität, die tendenziell vollständige Auswahl der zu repräsentierenden Interessen und der für diese Interessen repräsentativen privaten Interessenorganisationen oder die Merkmale für Eignung und Befähigung der Interessenvertreter.