Vor dem Hintergrund veränderter technologischer und ökonomischer Rahmenbedingungen weltweit gerät das deutsche Arbeitsrechtssystem unter Druck. Unbefristete Vollzeitarbeitsplätze mit hohem rechtlichen Bestandsschutz stehen im Mittelpunkt der Flexibilisierungsdebatte. Befristete Arbeitsverträge, Leiharbeit, abhängige Selbständigkeit, Abrufarbeit und Minijobs nehmen zu, was zu neuen arbeitsrechtlichen Gesetzen und der Novellierung bestehender Normen führt. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz von 2000, die Reform der Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 2002 und das novellierte Betriebsverfassungsgesetz haben einen Richtungswechsel für Zeitarbeit und Befristung eingeleitet. Einerseits wurden die individualarbeitsrechtlichen Voraussetzungen liberalisiert, andererseits die kollektiven Einflussmöglichkeiten auf diese Beschäftigungsverhältnisse verbessert. Die Untersuchung beleuchtet diese neuen Betätigungsfelder des Betriebsrats. Im ersten Teil wird die Befristung und Leiharbeit im Kontext des Normalarbeitsverhältnisses betrachtet. Der zweite Teil zeichnet die individualrechtliche Entwicklung von befristeter Beschäftigung und Leiharbeit vor und nach den Reformen nach. Der dritte Teil widmet sich den neuen kollektivrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats in diesen Bereichen. Der vierte Teil schließt mit einem Ausblick auf die betriebliche Praxis.
Marita Körner Boeken






Vor dem Hintergrund erster europaischer Regelungen zur Arbeitnehmermitwirkung im Unternehmen und Betrieb kommt es mehr denn je darauf an, zu wissen, wie die Probleme der betrieblichen Arbeitnehmervertretung in anderen Rechtsordnungen gelost werden.Frankreich als dem wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partner der Bundesrepublik Deutschland kommt dabei besondere Bedeutung zu.Die rechtliche Konstruktion, die praktische Wirksamkeit sowie die Entwicklungsmoglichkeiten der franzosischen betrieblichen Arbeitnehmervertretung sind daher Gegenstand der Untersuchung. Dabei konzentriert sich das Interesse der Verfasserin auf das zulasten von gewerkschaftlicher Vertretung und Belegschaftsvertretern (Delegues du personnel) immer wichtiger werdende Comite d'entreprise.Angesichts vergleichbarer Entwicklungen und Probleme in Frankreich und Deutschland - Massenentlassungen, Sozialplane, neue Technologien, neue Kollektivvertragsstrukturen - sind die Aussagen zu Chancen und Grenzen der Einwirkung von Arbeitnehmervertretern insbesondere auch fur Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbanden von hohem Interesse.Die Arbeit wurde mit dem Baker & McKenzie Preis 1998 ausgezeichnet.
Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der betrieblichen Praxis
HSI-Schriftenreihe Bd. 28
Selten hat ein europäisches Projekt in den letzten Jahren so viel Aufregung in Unternehmen und Betrieben verursacht wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies überrascht einerseits, weil das Datenschutzrecht hierdurch keineswegs neu erfunden wurde und auch ein ausreichender zeitlicher Vorlauf dem Inkrafttreten am 25.5.2018 vorausging. Andererseits werden durch die DSGVO neue Fragen und auch alte Fragen neu aufgeworfen. Etwa die nach der Rolle von Betriebsräten. Die hierzu geführte datenschutz- und arbeitsrechtliche Debatte ist sehr lebhaft, auch, weil die betrieblichen Praktiker in Management und Betriebsräten selbstverständlich eine gewisse Rechtssicherheit anstreben. Prof. Dr. Marita Körner untersucht in dem Gutachten die Auswirkungen der Verordnung auf die betriebliche Praxis und beantwortet betriebsnah die aufgetretenen Fragen. Autorin: Prof. Dr. Marita Körner, Professorin für Deutsches und Internationales Arbeitsund Sozialrecht und Rechtsvergleichung, Universität Hamburg
Das Altersversorgungssytem der Bundesrepublik Deutschland basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Rente und der privaten Altersversicherung. Die gesetzliche Rente ist geschlechtsneutral ausgestaltet. Sie gewährt bei gleichen Beiträgen gleiche Rentenleistungen. Vor allem aufgrund der demographischen Entwicklung wird die gesetzliche Rente aber immer weiter abgesenkt. Als Ersatz ist mit der Riester-Rente und Eichel-Förderung eine staatlich subventionierte, privat ausgestaltete Altersversorgung eingeführt worden. Der Systemwechsel vollzieht sich zulasten der Frauen, denn wegen ihrer statistisch höheren Lebenserwartung erhalten sie bei gleichen Versicherungsbeiträgen geringere Rentenleistungen als Männer. Diese Differenzierung nach dem Geschlecht ist verfassungsrechtlich wie arbeitsrechtlich problematisch. Verfassungsrechtlich liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG nahe, der nur durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt werden könnte. Die in diesem Zusammenhang angeführte unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen ist nicht stichhaltig. Wenn es sich bei den Rentenleistungen aus dem Riester-Eichel-Modell um Entgelt handelt, liegt arbeitsrechtlich eine Missachtung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes (Art. 141 EG, § 612 III BGB) vor.
Abstract: "Ziel der Studie zum 'Menschenrecht auf Arbeit' ist die Analyse der internationalrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Gewährleistung eines 'Rechtes auf Arbeit' sowie deren Umsetzung aus Sicht der internationalen Überwachungsorgane. Die Studie leistet keine Einzelanalyse konkreter Problembereiche in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestandsaufnahme der internationalrechtlichen Pflichten in der vorliegenden Untersuchung soll Grundlage für die Frage sein, welche praktischen Anwendungsbereiche einer näheren Analyse bedürfen." (Autorenreferat)