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Steffen Haase

    Der Verwaltungsbeirat in der Praxis
    Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohnungseigentums
    Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohneigentums
    Verwaltungsbeirat
    Marketingkonzepte für den Hausverwalter
    • Haus- und Grundstücksverwalter sorgen für Kontinuität in Abläufen und liefern berechenbare, verlässliche Ergebnisse – im Gegensatz zu vielen anderen Immobilienberufen. Die Finanzkrise hat die Vorteile dieser Tätigkeit verstärkt aufgezeigt: Immobilienverwalter blieben weitgehend unbeschadet. Zwar gibt es keine spektakulären Gewinnchancen, doch auch keine bösen Überraschungen, was für viele eine attraktive Perspektive darstellt. Dennoch hat die alte Gemächlichkeit unter Hausverwaltern ein Ende gefunden. Die geringe Neubautätigkeit im Geschosswohnungsbau führt dazu, dass ein neuer Kunde für einen Verwalter den Verlust eines anderen bedeutet. Dieser Wettbewerb erfordert neue Ansätze in der Bestandskundenpflege und Neukundengewinnung. Strategisches Marketing kann eine neue Ausgangsposition schaffen und den Vorsprung kontinuierlich ausbauen. Dies ist ein kämpferischer Ansatz, der sowohl den Kunden als auch der Branche zugutekommt. Das neue Buch von Carmen Fröhlich und Steffen Haase aus dem Grabener Verlag bietet Einblicke, wie die Verwaltungsarbeit aus einer neuen Perspektive betrachtet werden kann. Die beiden erfahrenen Praktiker haben alle Ideen und Strategien selbst erprobt und erfolgreich umgesetzt. Es wird deutlich, dass Marketing im Kopf beginnt und auch mit kleinem Budget viel bewirken kann.

      Marketingkonzepte für den Hausverwalter
    • Verwaltungsbeirat

      Aufgaben, Funktion, Haftung, Pflichten, Rechte usw.

      Inhalt Alles, was der Verwaltungsbeirat der WEG wissen muss: - Zusammensetzung, Bestellung, Vorsitz, Amtsdauer, Niederlegung und Abwahl, - Aufgaben und Berechtigungen, - Haftung und Versicherung, - Rechnungsprüfung, - Sonderaufgaben, - Auswahlkriterien für den Verwalter, - Rechtsprechung zum Beirat, - Checklisten, Formulare u. v. m. Mit vielen hervorgehobenen Beispielen, Tipps und Mustern. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Neuauflage Das Buch erschien bis zur 7. Auflage im Grabener Verlag. Nun völlig überarbeitet und mit vielen neuen Inhalten als Beck-Rechtsberater im dtv. Zielgruppe Verwaltungsbeiräte in Wohnungseigentumsanlagen, aber auch Verwalter und übrige Eigentümer.

      Verwaltungsbeirat
    • Der § 35 a EStG, den es schon seit 2003 gibt und der die Schwarzarbeit in Haushalten minimieren soll, hat durch neue Anwendungsschreiben immer wieder auf sich aufmerksam gemacht. Das Gesetz ist bei Immobilieneigentümern wegen des Steuervorteils beliebt und für Handwerker und Dienstleister ein überzeugendes Argument für ihre Beauftragung. Zu Beginn war die Handhabung noch nicht eindeutig definiert, doch das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Anwendungsschreiben für mehr Klarheit gesorgt. Für Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer mit Vermietungsbestand ergeben sich daraus neue Anforderungen. Es geht darum, wie Rechnungen aussehen müssen, welche Abrechnungen umgestellt werden dürfen, was berechnet oder aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen eine Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt anerkannt wird. Für Verwalter birgt diese Leistung gleich eine Fülle an Haftungs-risiken. Das vorliegende Heft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer -Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden die wichtigen Aspekte und Probleme dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben – ein unverzichtbarer Praxis-Ratgeber. Auswirkungen des § 35a EStG – Ein Ratgeber für Verwalter, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer.

      Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohneigentums
    • Der § 35a EStG hat seit dem Jahreswechsel 2006 schlagartig an Bedeutung gewonnen – und das, obwohl es ihn schon seit 2003 gibt. Doch bisher waren Wohnungseigentümer von den Steuer-ermäßigungen und Einsparungen ausgeschlossen. Das hat sich jetzt geändert. Auslöser ist das am 3.11.2006 veröffentliche Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Immobilien- und Wohnungsverwalter, Wohnungsgesellschaften und auch Eigentümer mit Vermietungsbestand müssen nun ihre Abrechnungen umstellen und Bescheinigungen erstellen. Fachwissen ist gefragt. Dabei ist die Frage, ab wann die neuen Bestimmungen zu berücksichtigen sind, noch am einfachsten zu beantworten. Es geht darum, wie berücksichtigungsfähige Rechnungen aussehen müssen, was berechnet und aufgeschlüsselt wird und welche Anforderungen die Bescheinigung erfüllen muss, die vom Finanzamt anerkannt wird. Das vorliegende Heft wendet sich an Praktiker, die bei ihrer Arbeit zuverlässige Informationen brauchen. Übersichtlich werden die wichtigen Aspekte und Probleme dargestellt, die rechtlichen Belange erläutert und viele praktische Hinweise, Muster und Tipps gegeben – ein unverzichtbarer Praxis-Ratgeber.

      Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in der Praxis des Wohnungseigentums
    • Wer sich zum ersten Mal eine Eigentumswohnung kauft, ist möglicherweise überrascht vom Umfang der gesetzlichen Regelungen. Langjährige Wohnungseigentümer wissen, dass die zunächst unübersichtlich wirkenden Vorgaben einen guten Grund haben: Sie regeln das Zusammenleben in der Gemeinschaft und minimieren Auseinandersetzungen. Der Verwalter ist für alle ein wichtiger Ansprechpartner. Er setzt um, was die Gemeinschaft beschließt und führt deren Aufträge aus. Damit die Kommunikation gut klappt, alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden und eine Kontrolle besteht, kann die Gemeinschaft dem Verwalter einen Verwaltungsbeirat zur Seite stellen, der aus gewählten Miteigentümern besteht und den Verwalter berät und unterstützt. In Deutschland gibt es mehr als 250.000 Beiräte. Zwischen Aufwand und Engagement dieser ehrenamtlichen Aufgabe und den teilweise recht hohen Haftungsrisiken besteht oft eine erhebliche Diskrepanz. Verwaltungsbeiräte sind „einfache Miteigentümer“ und kommen häufig überraschend an ihr Amt. Manche fragen sich erst dann: Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sind mit dem Amt verbunden? Was ist zu tun? Wer ehrenamtlich ohne Lohn arbeitet, wird doch wohl kein Haftungsrisiko eingehen?

      Der Verwaltungsbeirat in der Praxis