Band 7 "Grundlagen des Strafverfahrensrechts" widmet sich neben den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafverfahrens auch seinen Grundstrukturen , den Prozessmaximen und Verfahrensbeteiligten im Einzelnen, der Stellung und den Aufgaben der Gerichte und der erstinstanzlichen Zuständigkeit , der Tat im prozessualen Sinn und dem Strafklageverbrauch sowie Fristen und Entscheidungsformen . Konzeption: Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht . Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Jochen Bung Boeken






Handbuch des Strafrechts Band 2: Strafrecht Allgemeiner Teil I
Band 2: Strafrecht Allgemeiner Teil I
Leider kann ich keine Zusammenfassung für "Band 2" erstellen, da mir keine spezifischen Informationen oder eine Buchbeschreibung vorliegen. Bitte geben Sie mir mehr Details oder eine Beschreibung des Buches, damit ich Ihnen weiterhelfen kann.
Souveränität, Transstaatlichkeit und Weltverfassung
Tagung der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) im September 2014 in Passau
Wenn die zukunftsentscheidenden Fragen zunehmend globaler Natur sind und die historische Form des Nationalstaats vielfach keine geeignete Antwort mehr darstellt, muss man den Begriff der Souveränität neu fassen und in neuen Konfigurationen bedenken. Die Idee des Weltbürgerrechts als einer notwendigen Ergänzung (Kant) zum Staats- und Völkerrecht verdeutlicht das Erfordernis des erweiterten Verständnisses von Völkerrechtssubjektivität. Auch wenn eine globale Entsprechung zum Staatsorganisationsrecht derzeit kaum vorstellbar ist, fordern Normsetzungsprozesse im transnationalen privaten und öffentlichen Sektor den staatszentrierten Begriff von Recht heraus. Normkollisionen und Legitimationskrisen sind vorprogrammiert: Es droht eine Kluft zwischen abstrakter Rechtsmoral und harten Realitäten, wie der Instrumentalisierung der Menschenrechte, der Frage nach dem Garanten der sozialen Garantien und dem Verlust des Privaten in einer radikalisierten Publizität. Auch die Rechtsphilosophie muss sich diesen Problemen stellen.
Zum Werk Das Werk bietet konzentrierte Einführungen in die Themenbereiche des Strafprozessrechts, der Kriminologie, des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugs und stellt anhand von 28 Fällen mit Lösungen das gesamte Spektrum der examensrelevanten Problembereiche dar. Vorteile auf einen Blick - klausurtypische Fälle mit Gliederungen und ausführlichen Lösungen - ideal für das Schwerpunktstudium - vier Themenbereiche in einem Band. Zur Neuauflage Die Fälle und die einführenden Darstellungen sind vollständig aktualisiert worden. Berücksichtigung fanden insbesondere die Änderungen, die sich durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 18.8.2017 sowie das 3. Opferrechtsreformgesetz ergeben haben. Im Strafvollzug war beispielsweise zu berücksichtigen, dass nunmehr alle Bundesländer über eigene Justizvollzugsgesetze verfügen. Des Weiteren waren datenschutzrechtliche Änderungen einzuarbeiten, die sich aus der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz im Bereich der Verhütung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten ergeben haben. Zielgruppe Für Studierende und Referendare.
Plagiate
- 253bladzijden
- 9 uur lezen
AuszugDie Frankfurter Jahrestagung der Kritischen Reihe am 17. und 18. Juli 2009 befasste sich mit „Plagiaten“ – einem Thema, das zum einen auf eine lange historische Begriffsgeschichte verweist, zum anderen angesichts neuer medialer Bedingungen besonders aktuell erscheint: Ständig werden neue Plagiatsvorwürfe in Kunst, Literatur und Wissenschaft öffentlich, laufend werden weitere Fälle aufgedeckt. Dabei zeigt sich jedoch, dass Plagiarismus – wenn er überhaupt als Unrecht erkannt wird – in den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen und bei den jeweils betroffenen Menschen ganz unterschiedlich behandelt und verfolgt wird. Der hochdifferenzierte Umgang mit diesem Phänomen wird begleitet von ungewöhnlich heftigen Kontroversen um ein verschärftes Urheberrecht „in digitaler Zeit“, deren Parteien und Streithelfer sich vorschnell in ideologischen (Schein-)Gegensätzen, etwa von personal begründeter Werkherrschaft versus wirtschaftlichem Verwertungsrecht, von individueller Autorverantwortung versus Open Access, ja sogar von „Privatem“ versus „Öffentlichem“ verfangen. Um diesen vermeintlichen Paradoxien des Plagiarismus im Besonderen und des Immaterialgüterrechts im Allgemeinen zu entgehen, bedarf es fachübergreifender Anstrengungen. Die in diesem Band versammelten Beiträge der letzten Jahrestagung sollen hierzu ein Beispiel geben und zur weiteren Reflexion anregen.
Wissen und Wollen im Strafrecht
Zur Theorie und Dogmatik des subjektiven Tatbestands
- 299bladzijden
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Der Vorsatz spielt eine zentrale Rolle im strafrechtlichen Deliktssystem. Ohne ihn bleibt unklar, warum § 13 StGB vom Begehen durch Unterlassen spricht. Eine Abgrenzung zum Vorsatz ist notwendig, da Fahrlässigkeit sonst unbestimmt bleibt und das Zurechnungssystem gefährdet. Unser Wissen über Schuld ist begrenzt, weshalb es unangemessen wäre, sie strengen normativen Ansprüchen zu unterwerfen. Eine klar ausgearbeitete Theorie des Vorsatzes ist notwendig, um dem Deliktssystem begriffliche Stabilität zu verleihen. Die Handlung als intentionaler Prozess bildet die Grundlage der Begriffsbildung. Auf ein naturalistisches Substrat kann nicht zurückgegriffen werden, und der normative Ansatz – wie Risikostrafrecht oder Feindstrafrecht – sollte in der Strafrechtswissenschaft vermieden werden. Das entwickelte Vorsatzkonzept basiert auf zwei Überzeugungen: Erstens ist der Vorsatz in all seinen Formen irreduzibel volitiv (Wissen und Wollen). Zweitens ist die volitive Komponente in der Regel in die Logik des instrumentellen Handelns eingebunden. Abgesehen von einigen interdisziplinären Ansätzen konzentriert sich die Arbeit auf diese zentralen Aspekte der traditionellen Vorsatzdefinition und verteidigt sie gegen Argumente, die ihre Angemessenheit oder Richtigkeit in Frage stellen.
Die Untersuchung thematisiert klassische Fragestellungen der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre. Dabei schlägt sie vor, das Verständnis juristischer Subsumtion auf die Funktionsweise deduktiver Logik zu beschränken. Im Verbund mit dem damit geltend gemachten Prinzip der Wahrheitserhaltung wird - im Rekurs auf die Bedeutungstheorie des amerikanischen Philosophen D. Davidson - eine Semantik der Wahrheitsbedingungen entwickelt, die auch zur Interpretation von Normen herangezogen werden kann. Der Autor hat Philosophie und Rechtswissenschaft in München und Frankfurt studiert und arbeitet am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt am Main.