Der Handkommentar für die Praxis Planer in Kommunen und in Architekturbüros sind täglich mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) befasst. Die BauNVO dient als Basis zu jeder Bauleitplanung in der Kommune, aber auch als planungsrechtliche Basis nahezu jedes Bauvorhabens. Wo sich daraus Praxisfragen rund um die BauNVO ergeben, kommt dieser bewährte Handkommentar schnell auf den Punkt. Die ebenso umfassenden wie präzisen Erläuterungen mit Querverweisen zum Bauordnungsrecht (z. B. zum Thema Vollgeschosse und Abstandsrecht) sind gezielt auf die praktische Planungsarbeit ausgerichtet. Die Neuauflage Die 7. Auflage enthält insbesondere das neue urbane Gebiet, aber auch alle übrigen Änderungen im Planungsbereich bis 2018. Ihr Vorteil Die der Kommentierung vorangestellten Texte umfassen alle Fassungen der BauNVO - äußerst hilfreich für die Praxis, da auch die zurückliegenden Fassungen bei älteren Plänen immer wieder benötigt werden.
Klaus Joachim Grigoleit Boeken



Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage
Eine dogmatische und historische Untersuchung zum judikativen Anteil an der Staatsleitung
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Hat das Bundesverfassungsgericht „Anteil an der Staatsleitung“? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als „Verfassungsorgan“ ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der „balance of powers“ durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur „Deutschen Frage“ (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die „politische“ Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt.
Das Bundesbeamtengesetz regelt das Beamtenverhältnis auf Bundesebene, einschließlich Ernennung, Versetzung, Beendigung des Beamtenverhältnisses, Beamtenpflichten und -rechte sowie den Beschwerdeweg und Rechtsschutz. Dieses Standardwerk bietet präzise und praxisnahe Erläuterungen zu den Anwendungsfragen des Bundesbeamtenrechts und berücksichtigt auch Besonderheiten der Landesbeamtengesetze. Es orientiert sich an der umfangreichen Rechtsprechung des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte sowie an relevanten EuGH-Entscheidungen. Der Kommentar ist anwenderfreundlich und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Informationen. Die 4. Auflage behandelt die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG), das am 1. April 2009 in Kraft trat. Dieses Gesetz modernisiert das Dienstrecht der Bundesbeamten mit Schwerpunkten wie einer stärkeren Betonung des Leistungsprinzips und Änderungen im Laufbahnrecht. Auch Vorgaben für Landes- und Kommunalbeamte aus dem Beamtenstatusgesetz vom 19. Juni 2008 sind berücksichtigt. Zudem wurden weitere relevante Änderungsgesetze eingearbeitet. Prof. Dr. Ulrich Battis ist ein anerkannter Experte im Beamtenrecht und hat zahlreiche Veröffentlichungen zu diesem Thema. Das Werk richtet sich an Beamte im höheren und gehobenen Dienst, Personalräte, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrer und Studenten an Verwalt