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Karl Riesenhuber

    1 januari 1967
    System und Prinzipien des europäischen Vertragsrechts
    Urheber und Verleger: Interessengemeinschaft oder Marktgegner?
    Bürgerliches Recht
    Das österreichische Verwertungsgesellschaftengesetz 2006
    Europäisches Vertragsrecht
    Das Prinzip der Selbstverantwortung
    • Das Prinzip der Selbstverantwortung

      • 526bladzijden
      • 19 uur lezen
      5,0(1)Tarief

      Ob Finanzkrise, Europäische Rechtsangleichung, Verbraucherschutz oder Scheidungsfolgen: Selbstverantwortung, das Gegenstück der individuellen Freiheit, ist ein fundamentales Prinzip unserer (Privat-) Rechtsordnung. Indes wird ihr zumeist wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das mag seinen Grund darin haben, dass man lieber das Süße als das Bittre betont, auch wenn beides untrennbar miteinander verbunden ist. Ein anderer Grund mag aber (lautv. Hayek) darin liegen, dass die Wertschätzung für die Freiheit gesunken ist. Mit Beiträgen von: Barbara Dauner-Lieb, Günter Hager, Dirk Harke, Christian Hillgruber, Christian Hofmann, Susanne Kalss, Matthias Leistner, Michael Martinek, Peter-Christian Müller-Graff, Daniel Nermerich, Jörg Neuner, Alexander Peukert, Jan Wolfgang Prinz, Volker Rieble, Karl Riesenhuber, Renate Schaub, Viktor Vanberg, Uta Wilkens, Peter A. Windel

      Das Prinzip der Selbstverantwortung
    • Dieses Lehrbuch schließt eine Lücke. Es stellt das Europäische Vertragsrecht in geschlossener, nach Sachfragen systematisch geordneter Form dar. Während die Europäische Rechtsangleichung auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts eine immer größere Rolle in Rechtsausbildung und Rechtspraxis spielt, fehlt es bislang an Ausbildungsliteratur. Das Europäische Vertragsrecht spielt eine zunehmend große Rolle in der Rechtspraxis und daher auch in der Rechtsausbildung. Die Schuldrechtsmodernisierung, die anlässlich der Umsetzung der Kaufgewährrichtlinie erfolgte, hat das besonders deutlich gemacht. Dieses Lehrbuch gibt Studenten ebenso wie Praktikern Auskunft zu Einzelfragen, eröffnet darüber hinaus aber auch eine Übersicht über das Rechtsgebiet als Ganzes. Besonderer Wert wird auf die Aufdeckung der Wertungsgrundlagen gelegt.

      Europäisches Vertragsrecht
    • Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung im Europäischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grünbuch vom 11. Juli 2001 hat die Europäische Kommission die Frage nach dem wünschenswerten Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschließend hat sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan für „Ein kohärentes Europäisches Vertragsrecht“ vorgelegt. Beide Themenkreise werden in der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhängend erörtert. Der Verfasser legt zunächst Grundlagen für die Arbeit: Im ersten Teil werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erörtert und der Begriff des Europäischen Privatrechts näher konturiert. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen einzelnen Angleichungsrechtsakte als Ausprägungen eines Gesamtplans verstehen lassen: Lässt sich den Einzelrechtsakten ein Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der Rechtsangleichung erkennen läßt? Den Hauptteil der Arbeit bildet die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen erörtert, die sich über verschiedene Richtlinien verstreut finden. Es handelt sich um den- wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des Europäischen Vertragsrechts. Über den Autor: Dr. Karl Riesenhuber ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

      System und Prinzipien des europäischen Vertragsrechts
    • Welche zivilrechtlichen Beziehungen bestehen zwischen mehreren Vertragspartnern einer Person, den „Nebenparteien“? Mit dieser Frage befaßt sich die Arbeit anhand der Rechtsverhältnisse zwischen Mietnachbarn und zwischen Arbeitskollegen. Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, welche Beziehungen unmittelbar zwischen den Nebenparteien bestehen. Das bietet Anlaß für eine eingehende Erörterung von Gemeinschaftslehren, namentlich der Lehre von den gesellschaftsrechtlichen Elementen im Arbeitsverhältnis, der Theorie der Interessengemeinschaft und der Lehre von den außervertraglichen Sozialbeziehungen. Der Verfasser kommt zu der Auffassung, daß eine Gemeinschaftsbindung zwischen den Nebenparteien nicht besteht. Es wird hingegen die Lehre von der Schutzwirkung für Dritte fruchtbar gemacht, um eine Sonderverbindung zwischen Mietnachbarn und zwischen Arbeitskollegen zu begründen, aus der insbesondere Rücksichtspflichten fließen. Im zweiten Teil geht der Verfasser der Frage nach, welche Pflichten des Vertragspartners - also des Vermieters oder Arbeitgebers - im Hinblick auf die Nebenparteien bestehen. Der Verfasser behandelt namentlich die Schutzpflicht des Vertragspartners und begründet dessen Einstehen für ein Verschulden der Mietnachbarn bzw. Arbeitskollegen nach § 278 BGB.

      Die Rechtsbeziehungen zwischen Nebenparteien