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Ignacio Czeguhn

    29 september 1966
    Zinnfiguren der Offizin J.C. Allgeyer
    Insolvenz/Schulden/Kredit
    Die kastilische Höchstgerichtsbarkeit 1250 - 1520
    Geschäftsfähigkeit - beschränkte Geschäftsfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit
    Justizgeschichte des bürgerlichen Zeitalters
    Die spanische Verfassung von 1812
    • Mit der am 19. März 1812 verkündeten Verfassung von Cadiz wurde die spa-nische absolutistische Monarchie zum ersten Mal in eine konstitutionelle Mon-archie umgewandelt. Außer Frage steht, dass die Verfassung von 1812 große Bedeutung für die spanische Verfassungsentwicklung als Vorläufer und Ge-dankengeber der konstitutionellen Monarchie hatte und man ihre Spuren bis heute in der aktuellen spanischen Verfassung von 1978 findet. Doch auch die europäische und iberoamerikanische Verfassungsgeschichte wurde durch die für die damalige Zeit sehr liberalen Vorstellungen in der Verfassung beein-flusst. Con la Constitución Española de Cádiz, promulgada el 19 de marzo de 1812, la monarquía absoluta española se convirtió por primera vez en una monar-quía constitucional. La importancia de dicha carta magna en el desarrollo constitucional español, como precedente e inspiradora de la monarquía cons-titucional, está fuera de discusión, y su rastro se puede seguir hasta nuestros días en la Constitución Española de 1978. Pero también la historia constitu-cional europea e iberoamericana se nutrió de las ideas, muy liberales para su tiempo, de las Cortes de Cádiz.

      Die spanische Verfassung von 1812
    • Die Geschäftsfähigkeit beeinflusst den Rechtsverkehr maßgeblich. Geschäftsunfähige und Minderjährige schließen Verträge und erklären ihren Willen, wobei die Wirksamkeit ihres Handelns von der Einstufung durch die Rechtsordnung abhängt. Der Gesetzgeber hat durch Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere § 105a BGB, die Gültigkeit von Geschäften des täglichen Lebens für volljährige Geschäftsunfähige geregelt. Der Autor analysiert die Systematik der Geschäftsfähigkeit im Zivilrecht sowie in Handels-, Gesellschafts-, Verfahrens- und Verwaltungsrecht. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz von Minderjährigen und Geschäftsunfähigen. Es werden interessensgerechte Konfliktlösungen aufgezeigt, die sowohl den schützenswerten Personenkreis als auch die Funktion des Rechtsverkehrs und die Leichtigkeit des Geschäftsverkehrs berücksichtigen. Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über die Problemfelder der Geschäftsfähigkeit und praxisgerechte Lösungsansätze, die sowohl für die Wissenschaft als auch für Praktiker von großem Interesse sind.

      Geschäftsfähigkeit - beschränkte Geschäftsfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit
    • Die Arbeit untersucht die Ausbildung und Fortentwicklung der europäischen Höchstgerichtsbarkeit, insbesondere den Übergang von einer personal verstandenen höchstrichterlichen Gewalt des kastilischen Königs zur transpersonal verstandenen der Krone. Der Fokus liegt auf der Institutionalisierung am kastilischen Hofe Alfons X., wo das gelehrte Gerichtswesen seinen Ursprung findet. Es werden die politischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung des Höchstgerichtes, der Audiencia, beschrieben. Der erste Teil behandelt ihre Entwicklung, die Auseinandersetzungen mit dem königlichen Rat und den Widerstand des Adels, endend mit dem Aufstand der Comuneros 1520. Der zweite Teil beleuchtet Aufbau, Ämter, Struktur und Arbeitsweise des Höchstgerichtes unter den Katholischen Königen aus politischer, administrativer, finanzieller und sozialer Perspektive. Das umfangreiche Quellenmaterial deutet darauf hin, dass die Reformen der Höchstgerichtsbarkeit unter Königin Isabella intensiviert wurden, mit einem Höhepunkt zwischen 1490 und 1504. Der Autor schlussfolgert, dass die Höchstgerichtsbarkeit sich zunehmend von der Person des Königs, jedoch nicht von der Krone, ablöste, was die Abstraktion eines zentralen Bereichs des gesellschaftlichen Lebens vom mittelalterlichen Herrscher ermöglichte. So wurden Grundlagen für ein vom Herrscherbild unabhängiges Gerichtswesen gelegt, das dem modernen Staat eigen ist.

      Die kastilische Höchstgerichtsbarkeit 1250 - 1520
    • Kontrollmechanismen für Höchstgerichte sind im heutigen Europa selten zu finden. In einigen Ländern existieren Ombudsmänner, die durch die Bürger angerufen werden können, wenn diese den Eindruck haben, ein Höchstgericht hätte Unrecht entschieden. In den meisten Ländern ist aber das Höchstgericht die letzte Instanz, gegen dessen Entscheidung es kein Rechtsmittel gibt. Ganz anders war dies in der Frühen Neuzeit, in der vor allem das Bild des Monarchen als höchster Richter vorherrschte. Der Band ist das Ergebnis zweier Workshops, die sich mit der Kontrolle der Höchstgerichte im Europa der Frühen Neuzeit beschäftigen. In den einzelnen Vorträgen wurde untersucht, welche Mechanismen von Kontrolle begrifflich und inhaltlich in der Frühen Neuzeit gegriffen haben und welche Akteure dabei tätig waren. Die Vortragenden beleuchteten die Situation im Heiligen Römischen Reich, der iberischen Halbinsel, Schottland und Schweden.

      Control of Supreme Courts in Early Modern Europe
    • Rechtskultur 1

      Justizgeschichte des Bürgerlichen Zeitalter

      Rechtskultur ist eine Zeitschrift, die strikt themenbezogen und interdisziplinär ist. Thema dieser Ausgabe ist die Justizgeschichte des Bürgerlichen Zeitalters.

      Rechtskultur 1