Die Eigentümerfreiheit gemäß Art. 14 GG gewährleistet dem Eigentümer einen Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung im vermögensrechtlichen Bereich. Kernelemente dieser Freiheit sind die Privatnützigkeit sowie die Herrschafts- und Verfügungsbefugnis, die personales Eigentum begründen und die Grundlage der Eigentümerverantwortung bilden. In der heutigen Zeit prägen Eigentumsformen das Wirtschaftsleben, die von klassischen Konzepten abstrahieren. Dies wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese Abstraktion auf den personalen Gehalt und den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums hat. Beispielsweise kennt das geistige Eigentum keinen physischen Gegenstand, sondern wird dem Urheber als geistiges Werk zugeordnet, was einen intensiven Persönlichkeitsbezug schafft, jedoch auch auf ein allgemeines Publikum ausgerichtet ist. Bei juristischen Personen wird die Eigentümerfreiheit ohne die Personalität des Menschen ausgeübt. Im Hedgefondseigentum ist die Entpersonalisierung besonders ausgeprägt, was sich in der dominierenden Rolle der Fondsmanager und der schwachen Position der Anleger zeigt. Diese geringere personale Dimension führt zu einem schwächeren Schutz gemäß Art. 14 GG. Die Entmaterialisierung und Entpersonalisierung von Eigentum wird durch moderne Kommunikationstechnologien und globales Wirtschaften verstärkt. Die Arbeit zielt darauf ab, den Schutz des Eigentums, den nationale Verfassungen, die Charta der Grundrechte
Charlotte Kreuter Kirchhof Volgorde van de boeken


- 2017
- 2005
Mit dem Inkrafttreten des Kyoto Protokolls am 16.2.2005 sind zum ersten Mal Industriestaaten rechtsverbindlich dazu verpflichtet, die Emissionen von Treibhausgasen zum Schutz des Klimasystems zu reduzieren. Gleichzeitig erlauben die Kyoto Mechanismen den Vertragsparteien, in neuartigen Rechtsstrukturen international zum Schutz der Erdatmosphäre zusammenzuarbeiten und so die Reduktionsverpflichtungen möglichst kostengünstig zu erfüllen. Die private Wirtschaft wird eingebunden, um auch privates Kapital und industrielle Erfahrung für den Klimaschutz zu nutzen. Die Industriestaaten können mit Emissionsreduktionen handeln, untereinander oder mit Entwicklungsländern Klimaschutzprojekte durchführen und die Emissionsreduktionen aus diesen Projekten auf ihre Reduktionsverpflichtungen anrechnen. Die Verfasserin analysiert und systematisiert die staatenübergreifende Aufgabe, die modernen Handlungsformen und den Entwicklungsauftrag des Kyoto Protokolls und macht die darin angelegten neuartigen Strukturen eines Völkerrechts der Zukunft sichtbar.