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Leonhard Matha

    Der Persönlichkeitsschutz von Politikern unter straf- und medienrechtlichen Gesichtspunkten
    Der Persönlichkeitsschutz im deutschen und österreichischen Medienrecht
    • Mit 01. Juli 2005 wurde in Österreich eine sehr umfangreiche Novelle zum Medien-gesetz in Kraft gesetzt. Sie brachte neben einer notwendigen Anpassung mancher Bestimmungen hinsichtlich des Mediums „Internet“ auch eine augenscheinliche Stär-kung des Persönlichkeitsschutzes mit sich. Der Entschädigungsrahmen für Verlet-zungen von Persönlichkeitsrechten wurde in erheblicher Art und Weise erhöht. Auch die Rechtsprechung in Deutschland der letzten Jahre lässt diese Tendenz hin-sichtlich möglicher Entschädigungsansprüche des einzelnen gegenüber den diversen Medien erkennen. Die vorliegende Abhandlung widmet sich in einer Art Handbuch der Thematik des Persönlichkeitsschutzes gegenüber Medien in sehr komprimierter Form und ver-sucht, einen Überblick über die doch zahlreich gesetzlich vorgesehenen Möglichkei-ten von Abwehrrechten gegenüber Medien in Österreich wie auch in Deutschland zu bieten.

      Der Persönlichkeitsschutz im deutschen und österreichischen Medienrecht
    • Die politische Betätigung, die Ausübung eines öffentlichen Mandates, die Wahl in ein Parteigremium als Funktionsträger, sei es auf der einen Seite in einem größeren Zusammenhang gesehen in der Bundes- oder Landespolitik, sei es auf der anderen Seite aber auch im besser überschaubaren, kleinen Umfeld vor Ort, in den kommunalpolitischen Einrichtungen, bedingt naturgemäß eine erhöhte Präsenz des Politikers in den einzelnen Medien und Publikationsorganen. Dass es aber hier immer wieder zur Konfrontation mit Persönlichkeitsrechten des einzelnen kommen muss, liegt in der Natur der Sache. Ziel dieser Werkes ist es, einzelne Problembereiche in diesem Themenfeld aufzubereiten, zu durchleuchten, um schließlich bereits bestehende Lösungswege besser analysieren bzw noch nicht erschlossene Problemfelder einer durchdachten Lösung zuführen zu können. Möge der geneigte Leser über das Gelingen dieser Zielsetzung urteilen!

      Der Persönlichkeitsschutz von Politikern unter straf- und medienrechtlichen Gesichtspunkten