Passen Sie Ihre Verträge an das neue Bauvertragsrecht an! - Mit diesem Formularbuch können Verträge, Klageschriften und Anträge individuell, effektiv und rechtlich einwandfrei gestaltet werden. Es bietet zu allen baurechtlichen Vertragstypen einen vollständigen Vertrag sowie detaillierte Erläuterungen an. Aufgenommen sind auch Gestaltungsvarianten, um zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmersicht zu differenzieren. Die baurechtlichen Klagen und Anträge sind ausformuliert und ausführlich erläutert. Die tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum neuen Bauvertragsrecht, das am 1.1.2018 in Kraft treten wird, sind berücksichtigt. Das Formularbuch enthält u. a. folgende Muster: Anlagenbauvertrag · ARGE-Vertrag · Arbeitsrechtliche Vertragsregelungen · Architekten-, Ingenieur-, Sachverständigenvertrag · Abnahmeprotokoll · Bauträgervertrag · Behinderungsanzeige · Einzelbauvertrag · Energieberatervertrag · Erschließungsvertrag · GU-, GÜ-, GMP-Vertrag · Generalplanervertrag · Honorarklage · Mängelrüge · Mediationsvertrag · Projektmanagementvertrag · Projektsteuerungsvertrag · Schadensersatzklage · Schiedsgerichtsvereinbarung · Schlichtungsvertrag · SiGeKo-Vertrag · Städtebaulicher Vertrag · Streitverkündung · Subunternehmerbeauftragung · Werklieferungsvertrag · Werklohnklage
Sebastian Ulbrich Boeken



Bei einem BGB-Bauvertrag stehen den Bauvertragsparteien keine speziellen bauvertraglichen Normen zur Regelung von Bauablaufstörungen zur Verfügung. Dieser Befund steht in einem auffälligen Kontrast zur Bedeutung von Bauablaufstörungen bei einem Bauvertrag. Hintergrund dieses Missstandes ist, dass bislang kein selbständiges Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert ist, in welchem die speziellen Anforderungen eines Bauvertrages, vor allem durch besondere Vorschriften zur Regelung von Bauablaufstörungen, ausreichende Berücksichtigung hätten finden können. Mit diesem Buch wird anhand eines Vergleiches mit §§ 1 Nr. 3 und Nr. 4 VOB/B der Versuch unternommen, die Rechtsunsicherheit im Bereich von Bauablaufstörungen bei einem BGB-Bauvertrag durch konkrete Vorschläge für gesetzliche Leistungsbestimmungsrechte zu beheben.
Seit Anfang der neunziger Jahre befindet sich das deutsche Lauterkeitsrecht in einem tiefgreifendem Umbruch. Die Übernahme des europäischen Leitbildes des verständigen und aufmerksamen Verbrauchers durch den Bundesgerichtshof hat zu einer ausdrücklichen Aufgabe älterer Entscheidungen und zu einer deutlichen Liberalisierung des deutschen Rechts geführt. Verschiedene Fragen sind jedoch nach wie ungeklärt: So ist aktuell heftig umstritten, ob es sich bei dem neuen Verbraucherleitbild um eine normative oder eine empirische Größe handelt. Während der Europäische Gerichtshof die Frage einer Irreführung nach einem normati-ven Maßstab entschied, orientierte sich die deutsche Rechtsprechung in der Vergangenheit stets am tatsächlichen Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise. In jüngeren Entschei-dungen des Bundesgerichtshofes zeichnet sich nun allerdings eine Bewegung hin zur normativen Bestimmung ab. Der Verfasser untersucht diesen Wandel unter stetiger Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Dabei wird ein System entwickelt, das ausgehend vom heute maßgeblichen Verbraucherleitbild an Hand normativer Kriterien eine flexible Feststellung einer Irreführungsgefahr ermöglicht.