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Heinrich de Wall

    Recht, Obrigkeit und Religion in der Frühen Neuzeit
    Die Staatslehre Johann Friedrich Horns
    Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht
    Bürgerliche Freiheit und christliche Verantwortung
    Kirchenrecht
    Kirchenrecht
    • Punkten im Kirchenrecht. Das Lehrbuch befaßt sich mit den kirchenrechtlichen Ordnungen der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche. Behandelt sind vor allem kirchliche Ämter, kirchliches Arbeitsrecht, Verwaltung von Sakramenten, Kirchenvermögen und kirchlicher Rechtsschutz. Auch das für das kirchliche Wirken besonders wichtige Verhältnis der Kirchen zum Staat ist kurz erläutert. Die Neuauflage berücksichtigt wichtige Änderungen des evangelischen Kirchenrechts, nämlich das neue Pfarrdienstgesetz, das neue Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD sowie die Fusion der Nordelbischen, der Mecklenburgischen und der Pommerschen Kirche zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Im Bereich der Katholischen Kirche wurden u. a. die neuen Regeln zum Umgang mit Fällen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen in die Darstellung aufgenommen.

      Kirchenrecht
    • Am 13. Juni 2003 feiert Christoph Link seinen 70. Geburtstag. Aus diesem Anlaß widmen ihm Kollegen, Schüler und Freunde diese Festschrift. Die Beiträge spiegeln die Forschungsschwerpunkte des Jubilars, die ihre inhaltliche Mitte in den Grundlagen des kirchlichen Rechts und den Grundlagen moderner Staatlichkeit haben. Christoph Link war bis zu seiner Emeritierung 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Leiter des Hans-Liermann-Instituts für Kirchenrecht.

      Bürgerliche Freiheit und christliche Verantwortung
    • Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht

      Dargestellt anhand der privatrechtlichen Regeln über Rechtsgeschäfte und anhand des Allgemeinen Schuldrechts

      Im Gegensatz zum Bürgerlichen Recht mit dem BGB ist das Allgemeine Verwaltungsrecht nur unsystematisch und unvollständig geregelt. In Rechtsprechung und Lehre wird daher immer wieder für Einzelfragen, aber auch bei allgemeinen Rechtsinstituten (z. B. den Minderjährigenschutz) auf das BGB zurückgegriffen. Wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung des BGB, das die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regelt, und des Verwaltungsrechts, das das Verhältnis von Staat und Bürger betrifft, sind solche Übernahmen aber problematisch. Heinrich de Wall erörtert die historischen Voraussetzungen, die methodischen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Schranken der privatrechtlichen Vorschriften im Verwaltungsrecht. Am Beispiel der zentralen Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechts des BGB stellt er die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung dieser Vorschriften dar. Dabei zeigt er, daß die Vergleichbarkeit der Interessenlagen nicht aus einer Gleichsetzung abstrakter Kategorien - wie etwa verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher 'Willenserklärungen' oder 'Schuldverhältnisse' - gefolgert werden kann, sondern jede konkrete Einzelregelung und jeder Einzelfall analysiert werden muß.

      Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht
    • Der vorliegende Band dokumentiert acht Referate einer Tagung, die die Johannes-Althusius-Gesellschaft zur Erforschung der Naturrechtslehren und der Verfassungsgeschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts e. V. in Wittenberg veranstaltet hat. Er führt Arbeiten von Historikern, Kirchenhistorikern, Rechtshistorikern, Politikwissenschaftlern und Theologen aus verschiedenen Ländern zusammen. Dabei versteht sich von selbst, dass weder die Tagung noch dieses Buch das im Titel wiedergegebene Oberthema auch nur annähernd umfassen und ausloten können. Die Arbeiten in diesem Band konzentrieren sich auf vier Themenfelder: 1. Religion und Konstitutionalisierung, 2. die Bedeutung der Reformation für Rechts- und Staatslehren der Frühen Neuzeit, 3. Völkerrecht und 4. Recht, Gehorsam und Religion. Die fach- und länderübergreifende Diskussion und die damit verbundene Vielfalt der Forschungsansätze spiegeln sich auch in diesem Band wider und eröffnen neue Perspektiven für die jeweiligen Disziplinen.

      Recht, Obrigkeit und Religion in der Frühen Neuzeit