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Stephanie Schiedermair

    Der internationale Frieden und das Grundgesetz
    Der Schutz des Privaten als internationales Grundrecht
    Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen
    • Vor dem Hintergrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der DS-GVO und der Reform des Datenschutzrechts in Sachsen stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Der Handkommentar zum Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen (SächsDSDG) strukturiert das komplexe Rechtsgebiet praxisnah erläutert als erstes Werk das Landesrecht macht die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht deutlich klärt Vorrangfragen im Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht, DS-GVO und JI-Richtlinie arbeitet die Besonderheiten zu anderen Landesdatenschutzgesetzen heraus. Wer vom Handkommentar profitiert: Kommunen, Verbände, Datenschutz- und IT-Beauftragte, Gerichte, Anwält: innen, Unternehmen und Universitäten. Besondere Expertise aus gerichtlicher und anwaltlicher Praxis sowie der Wissenschaft: VPräsSächsVerfGH a. D./VRiBVerwG a. D. Prof. Dr. Uwe Berlit | RA Peter Hense | Franziskus Horn | Marius Hundt | Dr. Tino Naumann | VRiVerwG Hans-Georg Patt | Prof. Dr. Stephanie Schiedermair | Dr. Alexander Schwarz | Azim Semizoğlu | Dr. Oliver Vettermann | RA Prof. Dr. Ralph Wagner | Johannes Weil

      Datenschutzdurchführungsgesetz Sachsen
    • Der Schutz des Privaten als internationales Grundrecht bietet einen umfassenden Überblick über die internationalen Regelungen und die internationale Rechtsprechung zum Thema Privacy. Im Gegensatz zum deutschen Verfassungsrecht formuliert das Völkerrecht den Schutz des Privaten als einheitliches Grundrecht. Die Auslegung dieses Grundrechts durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen thematisiert insbesondere den Schutz der Familie, etwa bei drohender Abschiebung eines Familienmitglieds, den Schutz der räumlichen Privatsphäre vor unbefugtem Eindringen, die Vertraulichkeit der Korrespondenz sowie private Handlungen, etwa homosexuelle Kontakte. Dieselben Grundthemen spiegeln sich in der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zum Schutz des Privaten wider. Stephanie Schiedermairs Analyse stellt damit auch die grundrechtliche Basis für zukünftige völkerrechtliche Verträge zum Schutz des Privaten vor.

      Der Schutz des Privaten als internationales Grundrecht