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Ulrike Babusiaux

    1 januari 1973
    Wege zur Rechtsgeschichte: Römisches Erbrecht
    Handbuch des Römischen Privatrechts
    • Handbuch des Römischen Privatrechts

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      Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis. Das Handbuch erscheint in 2 Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.

      Handbuch des Römischen Privatrechts
    • Das Studienbuch vermittelt nicht nur ein vertieftes Verständnis grundlegender erbrechtlicher Institute, sondern gibt gleichzeitig einen Einblick in die römische „Rechtsordnung“. Das römische Erbrecht gilt als undurchsichtig. Dabei spiegeln sich gerade in ihm die verschiedenen Rechtsschichten des altrömischen ius civile, des republikanischen ius praetorium und des ius novum der Kaiserzeit in ihrer Entwicklung und gegenseitigen Durchdringung wider. Damit verbindet es für das Teilgebiet des Erbrechts die traditionell getrennten Gebiete der Römischen Rechtsgeschichte (Quellengeschichte) und des Römischen Privatrechts. Das Studienbuch richtet sich an angehende Rechtshistoriker und Zivilrechtler. Es vermittelt Grundwissen und neue Methoden. Der Stoff ist auf eine einsemestrige Veranstaltung zugeschnitten.

      Wege zur Rechtsgeschichte: Römisches Erbrecht