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Ulrich Falk

    25 september 1957
    Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II
    Rechtshistorische und andere Rundgänge
    Ein Gelehrter wie Windscheid
    Das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Richter
    Uwe Timm 'Rennschwein Rudi Rüssel'
    Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II
    • Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II

      Ein Fall- und Repetitionsbuch für Fortgeschrittene

      • 350bladzijden
      • 13 uur lezen

      Der Klausurenkurs bietet eine strukturierte Vorbereitung auf zivilrechtliche Examensklausuren und enthält 16 praxisnahe Fälle, die typische Problemstellungen abdecken. Diese Fälle sind bereits in realen Prüfungen erprobt, und die Lösungen orientieren sich streng am Anspruchssystem. Durch detaillierte taktische Hinweise wird dem Leser verdeutlicht, an welchen Stellen der Klausur entscheidende Entscheidungen getroffen werden müssen. Der Fokus liegt auf zentralen Themen des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, die häufig in Examensfragen eine Schlüsselrolle spielen.

      Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II
    • Am 1. Januar 2000 sind 100 Jahre seit der Inkraftsetzung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs vergangen. Aus diesem Anlaß fand bereits vom 16. bis 18. März 1999 im Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte ein Symposion statt, dessen Vorträge in diesem Band zum „BGB-Jubiläum“ vorgelegt werden. Die Beiträge untersuchen die Frage, wie die Rechtsprechung vor allem in der Anfangsphase (1896-1914) mit der Kodifikation gearbeitet hat. Die Untersuchungsergebnisse beleuchten insbesondere die Spruchpraxis des Reichsgerichts im Hinblick auf die gestellten Fragen nach richterlicher Rechtsfortbildung, buchstabengläubigem Positivismus und damit auch nach der Leistungsfähigkeit der Kodifikation angesichts einer sich rasant wandelnden sozialen Wirklichkeit. Aus dem Inhalt: Hans-Peter Haferkamp: Die exceptio doli generalis in der Rechtsprechung des Reichsgerichts vor 1914 - Maximiliane Kriechbaum: Teilnichtigkeit und Gesamtnichtigkeit: Die Rechtsprechung des Reichsgerichts vor und nach Erlaß des BGB - Mathias Schmoeckel: Von der Vertragsfreiheit zu typisierten Verkehrspflichten. Zur Entwicklung des Vertretungsrechts - Tomasz Giaro: Culpa in contrahendo: eine Geschichte der Wiederentdeckungen - Hans Peter Glöckner: Die positive Vertragsverletzung - Jörg Neuner: Die Entwicklung der Haftung für Drittschäden - Filippo Ranieri: Kaufrechtliche Gewährleistung und Irrtumsproblematik. Kontinuität und Diskontinuität in der Judikatur des Reichsgerichts nach 1900 - Tilman Repgen: Das Vermieterpfandrecht im Kaiserreich - Werner Schubert: Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Werkvertrag (1900-1914) - Thomas Finkenauer: Das entstehungsgeschichtliche Argument als Etikettenschwindel. Zwei Beispiele aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Bereicherungsrecht - Reinhard Zimmermann und Dirk A. Verse: Die Reaktion des Reichsgerichts auf die Kodifikation des deutschen Deliktsrechts (1900-1914) - Diethelm Klippel und Gudrun Lies-Benachib: Der Schutz von Persönlichkeitsrechten um 1900 - Klaus Luig: Richter secundum, praeter oder contra BGB? Das Beispiel der Sicherungsübereignung - Andreas Thier: Zwischen „actio negatoria“ und Aufopferungsanspruch. Nachbarliche Nutzungskonflikte in der Rechtsprechung des 19. und 20. Jahrhunderts - Ulrich Falk: Zur Sittenwidrigkeit von Testamenten. Grundlinien der Rechtsprechung im 19. und 20. Jahrhundert - Heinz Mohnhaupt: Die Kommentare zum BGB als Reflex der Rechtsprechung (1897-1914) - Rainer Schröder: Der gewerbliche Kampf - Gerd Bender: Richtungskämpfe? Das Reichsgericht und die Tarifverträge - Hans Kiefner: Zur Divergenzjudikatur des Reichsgerichts auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts (§§ 28 FGG, 79 GBO) - Christoph Bergfeld: Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts zur Auslegung von Rechtsgeschäften - Hidetake Akamatsu: Bezugnahmen auf das deutsche BGB in der japanischen Rechtsprechung? Eine Fallstudie

      Das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Richter
    • Festschrift zu Ehren von Dr. Detlev Fischer, Richter am Bundsgerichtshof von 2005 bis 2015. Die Festschrift umfasst 49 Beiträge von Freunden, Kollegen und Weggefährten des Geehrten aus den Bereichen der Rechtsgeschichte, juristischen Zeitgeschichte, dem Insolvenz-, Anwaltshaftungs- und Maklerrecht sowie weiteren Rechtsgebieten.

      Rechtshistorische und andere Rundgänge
    • Der Klausurenkurs gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die zivilrechtlichen Klausuren im Staatsexamen. Die 15 Fälle zeigen zivilrechtliche Problemstellungen und Kombinationen von Fragestellungen wie sie auch in einer „echten“ Examensklausur bewältigt werden müssen. Alle Sachverhalte sind bereits im Ersten Staatsexamen oder einem Examensklausurenkurs erprobt. Die hierdurch gesammelte Erfahrung fließt in die ausführlichen, streng dem Anspruchssystem folgenden Lösungen ein. Zahlreiche lösungstaktische Hinweise verdeutlichen, an welcher Stelle der Klausur die entscheidenden Weichen gestellt werden und wo es gegebenenfalls hilfsgutachterlich weitergeht. Die Schwerpunkte dieses Klausurenkurses liegen dabei stets dort, wo häufig eine Schlüsselrolle in zivilrechtlichen Examensklausren zu finden ist: Allgemeiner Teil des BGB, Allgemeines Schuldrecht und gesetzliche Schuldverhältnisse. Die Neuauflage gibt dem Leser nun 15 zivilrechtliche Klausuren an die Hand - zwei mehr als noch in der Erstauflage. Der neue Fall 14 („Geschäftsführerin“) ergänzt die Fallsammlung um ausgewählte Probleme an einer Schnittstelle des Allgemeinen Teils des BGB und des Gesellschaftsrechts. Fall 15 („Jungunternehmer“) thematisiert klassische Fragen des Kreditsicherungsrechts und des Zivilprozessrechts.

      Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II
    • Consilia

      • 482bladzijden
      • 17 uur lezen

      Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert gelangten in Deutschland mehr als 190 Sammlungen mit Rechtsgutachten zum Druck. Der Tradition des römischen Rechts folgend, wurden sie meist als „consilia“ bezeichnet. Ihre Verfasser waren zum Teil einzelne Rechtsgelehrte, überwiegend entstanden sie im Namen der juristischen Fakultäten. Dieses Phänomen war eng mit einer Institution verknüpft, die im Zentrum der Gerichtsverfassung des Alten Reichs stand, der Aktenversendung. Sehr viele Gerichte fällten ihre Urteile in Zivil- und Strafsachen nicht selbst, sondern delegierten die Entscheidung auf die sog. Spruchkollegien der Rechtsfakultäten. Der rechtshistorische Kenntnisstand zur damaligen Gutachtenpraxis ist dürftig. Dies gilt besonders für die Erforschung jener Konsilien, die für private Auftraggeber erstattet wurden. Auch diese Expertisen sind in den gedruckten Sammlungen in unüberschaubarer Zahl enthalten. Das Deutungsmuster, das diesem Buch zugrunde liegt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Praxis der Rechtsgutachten in der frühen Neuzeit ist als Markt zu verstehen, auf dem professionelle juristische Dienstleistungen in großer Zahl angeboten und nachgefragt wurden. Dieses Marktgeschehen wird in den fünf Teilen der Studien aus verschiedenen Perspektiven beobachtet und gedeutet.

      Consilia