Der Wegfall der Binnenmarktgrenzen in der EG sowie die Zunahme der Organisierten Kriminalität in Europa haben die Notwendigkeit einer EU-weiten polizeilichen Zusammenarbeit erheblich verstärkt. Einen vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt die Errichtung des europäischen Polizeiamtes Europol am 1. Oktober 1998 dar. Die Befugnisse dieser Behörde hinsichtlich der Datenverarbeitung haben bei Datenschützern und EG-Bürgern Skepsis hervorgerufen. Grund genug, die Europol-Konvention etwas genauer zu untersuchen. Nach einer Einführung in die bisherigen Formen der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa prüft der Verfasser die Vereinbarkeit der Konvention mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen aus europäischer Sicht. Dazu ermittelt er zunächst, ob ein EU-weites Grundrecht auf Datenschutz existiert. Im Mittelpunkt stehen dabei eine Zusammenschau der nationalen Datenschutzregeln der Mitgliedstaaten der Union sowie die Würdigung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema Daten- und Persönlichkeitsschutz. Vor diesem Hintergrund überprüft die Arbeit auch die Bestimmungen der Europol-Konvention.
Satish Sule Boeken


Spionage
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Nach Ende des Kalten Krieges hat die Wirtschaftsspionage neben der Terrorismusbekämpfung als Betätigungsfeld der Geheimdienste – auch zwischen befreundeten Staaten – an Bedeutung gewonnen. Die Untersuchung nimmt daher eine umfassende rechtliche Bewertung staatlicher Spionageaktivitäten, insbesondere der Wirtschaftsspionage, auf völkerrechtlicher, nationalrechtlicher und erstmalig europarechtlicher Ebene vor und gelangt zu dem Ergebnis, dass innerhalb der europäischen Gemeinschaft eine Spionage zwischen den Mitgliedstaaten gegen verschiedene Vorschriften des EG-Vertrags verstößt. Der Verfasser arbeitete als Dozent für deutsches Recht und Europarecht an den Universitäten Saarbrücken und Cardiff, Wales.