Filippo Ranieri Boeken





Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahrzehnten dank der Judikatur des EuGH, aber nicht zuletzt auch wegen der umfassenden normativen Tätigkeit des Rates, zu einer Rechtsgemeinschaft entwickelt. Kaum ein Segment einer nationalen Rechtsordnung bleibt heute von dieser europäischen Rechtsentwicklung unbeeinflußt. Umgekehrt, wesentliche Teile der nationalen Rechtsordnungen sind heute im Kern europäisches Recht. Gerade dieses Anliegen wollen die hier versammelten Beiträge verdeutlichen. Durch sie werden zahlreiche Mitgliedsländer der EU vertreten. Die Aufsätze stammen aus den verschiedensten Fächern. Alle zeigen jedoch – aus unterschiedlicher Warte –, wie die rechtswissenschaftliche Doktrin heute in Europa eine »europäische Rechtsliteratur« geworden ist.
Europäisches Obligationenrecht
- 2044bladzijden
- 72 uur lezen
Aufbauend auf dem bewährten Konzept der Erst- und Zweitauflage, die beide hohe Auszeichnungen erhielten, wird in dieser erweiterten Ausgabe das Obligationenrecht der wichtigsten Privatrechtssysteme Europas umfassend dargestellt. Das Werk richtet sich an Studierende und Praktiker im deutschsprachigen Raum und integriert eine Auswahl von Entscheidungen und Materialien, orientiert am didaktischen Modell der anglo-amerikanischen Literaturgattung „Cases, Text and Materials“. Der Text sowie die Nachweise wurden vollständig aktualisiert und überarbeitet. Alle bedeutenden Problembereiche werden behandelt, einschließlich eines neuen Kapitels über das Recht der Leistungsstörungen, das mit 300 Seiten den umfangreichsten Abschnitt darstellt. Die Umsetzung europäischer Richtlinien zum Verbraucherschutz, insbesondere zum Verbraucherkauf und zu missbräuchlichen Klauseln, wurde detailliert aktualisiert. Die Problematik der Gefährdungshaftung wird ebenfalls behandelt, einschließlich eines neuen Kapitels zur Haftung des Herstellers, sowohl in nationalen Rechtsordnungen als auch gemäß der EG-Richtlinie von 1985 und der relevanten Rechtsprechung des EuGH. Die Sachdarstellung in den Kapiteln wurde erheblich erweitert, ebenso wie die Erläuterungen zum englischen Common Law, nordischen Recht und osteuropäischen Privatrechtsordnungen. Zudem werden Reformprojekte und -vorschläge der letzten Jahre, einschließlich des aktuellen Common Frame of Reference
Das europäische Privatrecht des 19. und 20. Jahrhunderts
Studien zur Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung.
- 503bladzijden
- 18 uur lezen
Der Band versammelt eine Vielzahl von kleinen und größeren Beiträgen, die vom Verfasser während der vergangenen drei Jahrzehnte auf dem Gebiet der Geschichte und des Strukturvergleichs des kontinentaleuropäischen Privatrechts veröffentlicht wurden. Die Beiträge gruppieren sich um drei thematische Schwerpunkte: Die kontinentale Rechtskultur als gegenseitiger Rezeptions- und Befruchtungsprozess, die Nationale Juristenausbildung und die europäische Rechtskultur sowie Rechtsprechung und Zivilrecht in der europäischen Rechtsgeschichte. Allen Untersuchungen liegt die Überzeugung des Verfassers zugrunde, dass das kontinentaleuropäische Privatrecht in seiner Geschichte und in seiner Gegenwart eine kulturelle Einheit darstellt, zu deren Erschließung und zu deren Verdeutlichung Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung heute besonders berufen sind. Nur auf diesem Weg wird nämlich das große gegenwärtige Projekt einer europäischen Privatrechtsangleichung kulturell und rechtspolitisch auf den Weg gebracht werden können. Gerade dieser Überzeugung und diesem Programm waren in den vergangenen Jahrzehnten alle diese Studien verpflichtet. Sie können zugleich exemplarisch verdeutlichen, worin der kulturelle Bildungsauftrag von Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung als juristische Grundlagenforschung bei dem heute durchaus gefährdeten wissenschaftlichen Charakter der Juristenausbildung liegen könnte.
Juristen für Europa
- 96bladzijden
- 4 uur lezen
In diesem Band publiziert der Verf. die Ergebnisse einer Untersuchung zur Juristenausbildung in Europa. Analysiert und verglichen werden nicht nur der rechtliche Rahmen der Universitätsausbildung und der Zugänge zu den juristischen Professionen, sondern auch die recht unterschiedlichen Traditionen bei der juristischen Didaktik und bei den Prüfungsformen. Diese werden in ihren historischen Zusammenhängen und aus einer funktional vergleichenden Perspektive im Einzelnen beschrieben. Den Verf. bewegt vor allem die Frage, unter welchen Voraussetzungen es im Rahmen des „Bologna-Prozesses“ zu Formen einer „europäischen“ Juristenausbildung kommen kann. Bestehende Modelle werden analysiert und verglichen. Neue didaktische und organisatorische Strategien, die künftig den Weg zu einem „europäischen Rechtsunterricht“ eröffnen könnten, werden anschließend vorgeschlagen.