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Dirk A. Verse

    Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der Kapitalgesellschaften
    Verwendungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
    Konfliktvermeidung in Familienunternehmen
    • Die Jahrestagung 2013 thematisierte „Konfliktvermeidung in Familienunternehmen“. Prof. Wenckstern hinterfragt Güterstandsklauseln und entwickelt eine milde Alternative. Prof. Erker betont die Rolle von Beiräten zur Konfliktlösung, während Prof. Verse Wege aufzeigt, wie Satzungsgestaltung die Interessen von Minderheitsgesellschaftern schützt.

      Konfliktvermeidung in Familienunternehmen
    • Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bleibt eines der umstrittensten Themen im deutschen Bürgerlichen Recht. Dirk A. Verse untersucht den Verwendungsersatz (§§ 994ff. BGB) und beleuchtet Probleme, die in der Praxis bei der Anwendung dieser Vorschriften auftreten. Er fragt nach dem Sinn und der Berechtigung des Verwendungsersatzes, insbesondere im Kontext des Bereicherungsrechts, das bereits Ausgleich für Verwendungen bietet. Im Gegensatz dazu haben beispielsweise die französische und englische Rechtsordnung weitgehend auf diese bereicherungsrechtliche Regelung gesetzt. Durch eine historisch-rechtsvergleichende Analyse zeigt Verse, dass der Verwendungsersatz ein Relikt aus dem römischen Recht ist, als es noch kein allgemeines Bereicherungsrecht gab. Die römischen Regeln lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres in ein modernes Bereicherungsrecht integrieren. Daraus zieht er Folgerungen de lege ferenda, insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen europäischen Privatrechtskodifikation. Zudem bemüht er sich, de lege lata die Widersprüche zwischen dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und dem Bereicherungsrecht zu verringern. Damit trägt er zur Klärung des geltenden deutschen Rechts sowie zur europäischen Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte bei.

      Verwendungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
    • Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen Mitglieder, sei es bei der Gewinnausschüttung, beim Bezug neuer Anteile oder bei der Wahrnehmung von Informationsrechten. Er zählt seit langem zu den grundlegenden Prinzipien des deutschen und - seit seiner Kodifizierung in Art. 42 der Kapitalrichtlinie - auch des europäischen Gesellschaftsrechts. Gleichwohl ist er in den letzten Jahrzehnten hierzulande kaum näher untersucht worden. Dirk A. Verse gelangt zu einer Konkretisierung von Normzweck, Inhalt und Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgebots. Dabei greift er auch auf die Erfahrungen anderer europäischer Rechtsordnungen zurück.

      Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der Kapitalgesellschaften
    • Der „Lutter/Krieger“ – das bewährte Standardwerk – erscheint in Neuauflage! Der Aufsichtsrat gerät immer stärker in das Zentrum einer Debatte um eine gute Corporate Governance. Gravierende und sich ständig ändernde Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind die Folge. Damit wächst natürlich auch der Druck auf das gesamte Gremium und jedes einzelne Mitglied. Gut, dass zwei der Besten ihres Fachs ihr Standardwerk wieder auf den allerneuesten Stand gebracht haben. Ein Werk aus einem Guss, lebendig geschrieben, präzise aufeinander abgestimmt. Kein Thema rund um den Aufsichtsrat bleibt unbehandelt. Alles ist drin: Allgemeine Überwachung durch den Aufsichtsrat; Überwachung im Konzern; Bestellung und Anstellung des Vorstands; Aufsichtsrats-Bericht an die HV; Kapitalmarktrechtliche Pflichten des Aufsichtsrats; Organisation des Aufsichtsrats; Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder; Haftung des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder; Aufsichtsrat in der GmbH/Genossenschaft/KGaA/SE; Aufsichtsrat in öffentlichen Unternehmen.

      Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats