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Walter Georg Leisner

    1 januari 1973
    Handwerkstätigkeit und Reisegewerbe
    Handwerksordnung
    Föderalismus
    Denkmalgerechte Nutzung
    Ermöglicht die Handwerksordnung die Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung bei den Handwerkskammern?
    Handwerksordnung
    • Zum WerkDie Handwerksordnung legt den strukturellen Rahmen des Handwerks in Deutschland fest. Sie regelt unter anderemdie Berechtigung zum Betrieb eines zugangspflichtigen Handwerks.die Eintragung des Handwerks in die Handwerksrolleden Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes,die Berufsbildung,Meisterprüfung und Meistertitel sowiedie Organisation des HandwerksVorteile auf einen Blickvon Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Praktikerinnen und PraktikernKommentierung unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsstands (1.August 2021)Zur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt insbesondere das 5. HwO-ÄnderungsG und seine Auswirkungen auf das Meisterprüfungswesen.ZielgruppeDas Werk richtet sich gleichermaßen an Praktikerinnen und Praktiker und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Mitarbeitende in Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften, Handwerkerinnen und Handwerker, Verwaltungsfachleute in Gewerbe(aufsichts)ämtern sowie Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Referendarinnen und Referendare und Studierende.

      Handwerksordnung
    • Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt „denkmalgerechte“ Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am „lebenden Denkmal“, erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer „Handels- und Industriekultur“ wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.

      Denkmalgerechte Nutzung
    • Föderalismus

      Begründung – Bedeutung – Wirkung.

      Föderalismus, ein oberster Staatsgrundsatz der grundgesetzlichen Ordnung (Art. 79 GG), ist, seit deren Geltungsbeginn, herausragendes Thema einer unübersehbaren Zahl von Darstellungen, als Verfassungsprinzip wie in seinen Einzelproblemen; dem soll nicht eine komplizierende hinzugefügt werden. Vielmehr geht es um eine doppelte Vertiefung, wie sie seit langem aussteht: Ein erster Hauptteil gilt verfassungsrechtlichen Begründungen des Norminhalts der Bundesstaatlichkeit in deren herkömmlich bewährten statischen Formen, etwa Mehrheiten, Gleichheit und Stufung der Gliedstaaten. Föderallegitimation aus Demokratie behandelt vor allem Bürgernähe, in Rechtstaatlichkeit wird sie begründet als aufteilende Ordnungsform, Sozialstaatlichkeit sieht hier den wirksamen Sozialstaat, Freiheit soll in Machtgliederung gesichert werden. In einem zweiten Hauptteil geht es um Befestigungs-, aber auch Gefährdungswirkungen des Föderalismus für Staatlichkeit in Deutschland.

      Föderalismus
    • Die Handwerksordnung regelt die Strukturen des Handwerksrechts in Deutschland und umfasst Vorschriften zur Berechtigung für den Betrieb eines zugangspflichtigen Handwerks, zur Eintragung in die Handwerksrolle, zum Betrieb zulassungsfreier Handwerke, zur Berufsbildung, zur Meisterprüfung und zum Meistertitel sowie zur Organisation des Handwerks. Der Kommentar bietet eine wissenschaftlich vertiefte und praxisorientierte Erläuterung aller Bereiche. Zudem wird die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern kommentiert. Der dreistufige Aufbau des Kommentars gewährleistet Klarheit: eine Überblicksebene mit knappen Erläuterungen, eine Standardebene mit ausführlicher Kommentierung und eine Detailebene mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen, Beispielen, Checklisten und landesrechtlichen Besonderheiten. Der Rechtsstand ist auf den 1. Oktober 2015 aktualisiert, sodass alle Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und relevante Literatur bis zu diesem Datum berücksichtigt sind. Das Werk ist somit sowohl für die Praxis als auch für Wissenschaft und Ausbildung geeignet und dient als ideale Arbeitshilfe für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsfachleute, Mitarbeiter in Handwerkskammern, Handwerker, Verbandsjuristen, Hochschullehrer, Referendare und Studierende.

      Handwerksordnung