Sonntagsschutz und Ladenschluß
Der verfassungsrechtliche Rahmen für den Ladenschluß an Sonn- und Feiertagen und seine subjektiv-rechtliche Dimension.
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Darf der Gesetzgeber die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vollständig freigeben? Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV verbietet dies, um die Arbeitsruhe und die seelische Erhebung zu schützen. Die Sonntagsöffnung, auch an Adventssonntagen, sollte die Ausnahme bleiben. Seit der Föderalismusreform am 1. September 2006 sind die Bundesländer für die Regelung des Ladenschlusses zuständig. Der Autor untersucht, welche Vorgaben der Gesetzgeber bei der Normierung des Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen beachten muss und entwickelt empirisch fundierte Maßstäbe zur zulässigen Anzahl verkaufsoffener Sonntage pro Jahr. Er berücksichtigt die 15 neuen „Ladenöffnungsgesetze“ der Länder, die den grundsätzlichen Sonntagsladenschluss beibehalten haben, der verfassungs- und europarechtskonform ist. Mosbacher analysiert, ob die Regelung zur Sonntagsbeschäftigung von Arbeitnehmern eine Kompetenzüberschreitung darstellt, wobei das Arbeitszeitgesetz des Bundes eine zentrale Rolle spielt. Zudem behandelt der Autor die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen auf Sonntagsschutz und zeigt auf, dass Art. 139 WRV, die Ladenschlussgesetze, das Arbeitszeitgesetz sowie die Staatskirchenverträge subjektive Rechte enthalten, die gerichtlich geltend gemacht werden können.
