The book analyses the position of the ECtHR which has been more and more confronted with criticism coming from the national sphere, including the judiciary. This culminated in constitutional court judgments declaring a particular ECtHR judgment non-executable, for reasons of constitutional law. Existing scholarship does not differentiate enough between cases of mere political unwillingness to execute an ECtHR judgment and cases where execution is blocked for legal reasons (mainly of constitutional law nature). At the same time, the discussion under EU law on national/constitutional identity limiting the reach of the former has been only loosely linked with the ECHR context. This book presents a new dogmatic concept - 'principled resistance' - to analyse such cases. Taking up examples from the national level, it strives to find out whether the legal reasoning behind 'principled resistance' shows enough commonalities in order to qualify such incidents as expression of a 'new paradigm'.
Marten Breuer Boeken






Der vierbändige Großkommentar bietet eine umfassende und systematische Analyse der grundlegenden Verträge der Europäischen Union, einschließlich der Charta der Grundrechte. Mit Beiträgen von 57 Experten aus Wissenschaft und Praxis wird eine fundierte Auseinandersetzung mit europarechtlichem Schrifttum und der Rechtsprechung des EuGH gewährleistet. Die zweite Auflage berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie den Brexit und aktualisiert die Erläuterungen des primären Unionsrechts. Die Bände sind sowohl einzeln als auch im Set erhältlich und sind Teil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM bei beck-online.de.
Die Palästinenserführung nutzt im Ringen um die Anerkennung der Staatlichkeit Palästinas seit langem das System der Vereinten Nationen für ihre Zwecke. Im Jahr 2011 gelang ihr dabei ein Achtungserfolg, indem die UNESCO Palästina als Vollmitglied aufnahm. Zeitgleich verlaufende Bemühungen in den VN selbst stießen zwar im Sicherheitsrat auf Widerstand, immerhin gelang aber die Aufwertung Palästinas in der Generalversammlung von einer bloßen observer entity zu einem observer state. Diese Ereignisse werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf: War die Aufnahme Palästinas in die UNESCO angesichts der Haltung des Sicherheitsrats völkerrechtsgemäß? Hat die Generalversammlung nicht möglicherweise gegen Pflichten dem Sicherheitsrat gegenüber verstoßen? Die vorliegende Untersuchung gibt eine differenzierte Antwort und gewährt zugleich Einblicke in das tatsächliche Funktionieren der Vereinten Nationen. Inhaltsverzeichnis I. EinleitungII. Palästina und die UNESCO1. Historischer Hintergrund2. Gründe für die Aufnahme Palästinas im Jahr 20113. Rechtliche Bedingungen der UNESCO-Mitgliedschaft: Die Aufnahme Palästinas im Lichte der UNESCO-Satzung ₆ Aufnahme Palästinas im Lichte des Abkommens UNESCO-Vereinte Nationen4. Konsequenzen der UNESCO-Mitgliedschaft: Weltweite Anerkennung Palästinas? ₆ Abschluss völkerrechtlicher VerträgeIII. Palästina und die Vereinten Nationen1. Antrag auf Vollmitgliedschaft2. Aufwertung zum "Beobachterstaat" in der Generalversammlung: Zielsetzung Palästinas ₆ Völkerrechtskonformität des Verhaltens der GeneralversammlungIV. SchlussbetrachtungÜber den Autor Reihe Lectiones Inaugurales - Band 5
Im Dienste des Menschen: Recht, Staat und Staatengemeinschaft
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Der Band versammelt die Ergebnisse eines Forschungskolloquiums, das zur Verabschiedung von Prof. Dr. iur. Eckart Klein in den Ruhestand am 18. und 19. Juli 2008 an der Universität Potsdam abgehalten wurde. Unter dem Oberthema „Im Dienste des Menschen“ wurden vier Bereiche vertiefend behandelt, die in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre Eckart Kleins eine hervorgehobene Rolle gespielt haben: internationale Friedenssicherung, internationaler Menschenrechtsschutz, Europarecht sowie Verfassungsprozessrecht. Mit Blick auf den ersten Themenkomplex wurde die Frage erörtert, inwieweit die Rechtspflicht von Staaten zur Zusammenarbeit bei der Friedenssicherung durch die Regeln über Verantwortlichkeit und Haftung beeinflusst wird. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Art. 16 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit. In dem zweiten Themenabschnitt wurden die Herausforderungen und Perspektiven des internationalen Menschenrechtsschutzes ausgeleuchtet. Das ambitionierte Programm, das die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert haben, stellt jeden einzelnen Staat und die Staatengemeinschaft, aber auch die Zivilgesellschaft auf nationaler wie internationaler Ebene weiterhin vor große Herausforderungen. Als drittes Thema wurden die vielfältigen Konsequenzen erörtert, die sich aus der Etablierung der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Erweiterung des „Marktbürgers“ im Gemeinsamen Markt um eine politisch-bürgerrechtliche Dimension ergeben haben. Der vierte Themenkomplex nahm die Verfassungsgerichtsbarkeit in rechtsvergleichender Perspektive (Deutschland, USA, Italien sowie die europäische Ebene) in den Blick. Die Verfassungsbeschwerde gehört dabei keineswegs zwingend zum Instrumentarium, mit dem die wichtige Aufgabe der Rechtswahrung in den jeweiligen Verfassungssystemen erfüllt wird. Im Zuge der fortschreitenden Verflechtung von Rechtsebenen gewinnt die hierauf bezogene „Schleusenfunktion“ der Verfassungsgerichte wachsende Bedeutung.
Das aktive Wahlrecht für Auslandsdeutsche wurde 1985 eingeführt, jedoch war der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsrechtlich dazu verpflichtet. Diese Sichtweise resultierte aus der deutschen Teilung, da befürchtet wurde, dass Stimmabgaben aus dem Ausland von der DDR beeinflusst werden könnten. Mit der Wiedervereinigung ist dieses Motiv weggefallen, was die verfassungsrechtliche Beurteilung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche neu aufwirft. Der Autor bietet eine umfassende Analyse der Verfassungsrechtsprechung zum Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 I 1 GG), der das Zugangsrecht zur Bundestagswahl regelt. Neueste Entwicklungen, wie der Wechsel in der Rechtsprechung bezüglich der Beziehung zwischen Art. 38 I 1 GG und Art. 3 I GG sowie die Ergänzung der „zwingenden Gründe“ durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, werden berücksichtigt. Zudem werden Argumente für einen Ausschluss der Auslandsdeutschen von Wahlen überprüft, einschließlich der Berücksichtigung der EMRK und IPBPR sowie der Wahlrechtsentwicklung in 18 Europaratstaaten. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass ein vollständiger Ausschluss der Auslandsdeutschen von den Bundestagswahlen heute verfassungsrechtlich nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Er sieht die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen bei der einfachgesetzlichen Regelung in § 12 II BWahlG überschritten und erarbeitet Vorschläge de lege ferenda auf Grundlage seiner rec
Staatshaftung für judikatives Unrecht
Eine Untersuchung zum deutschen Recht, zum Europa- und Völkerrecht
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Die Frage nach der Staatshaftung für judikatives Unrecht betrifft eine besonders komplexe Thematik. Einerseits besteht offenkundig die Gefahr, durch Zulassung der Haftung des Staates (nicht des Richters als Individuum) für behauptete richterliche Fehlentscheidungen den regulären Instanzenzug zu unterlaufen und einen „regressus ad infinitum“ zu eröffnen. Andererseits sehen sowohl die deutsche als auch die meisten europäischen Rechtsordnungen in gewissen Fallkonstellationen eine Haftung für judikatives Unrecht vor. Erforderlich ist daher ein dogmatisches Modell, das Grund und Grenzen der Staatshaftung für judikatives Unrecht zu bestimmen vermag. Marten Breuer entwirft dieses Modell zunächst für die deutsche Rechtsordnung und untersucht anschließend dessen Übertragbarkeit auf das Europa- und Völkerrecht. Hierdurch erfährt die Thematik erstmals eine rechtsordnungsübergreifenden Analyse.
Das Deutsche Reich wurde mit dem Vertragswerk von Locarno und mit seiner Aufnahme in den Völkerbund in die Friedensordnung der Zwischenkriegszeit integriert. Flankiert durch das Engagement der USA brach eine neue Phase der zwischenstaatlichen Beziehungen in Europa an. Sie war allerdings nur kurz: «Europe’s Locarno honeymoon did not last throughout the decade». Das Vertragswerk von Locarno ist aber nicht nur von historischem Interesse, sondern wirft grundsätzliche Fragen der internationalen Beziehungen und der Funktion internationaler Organisationen auf. Der Band diskutiert diese Fragen aus der Perspektive von (Völkerrechts-) Historie, Politikwissenschaft und Völkerrecht auch mit Blick auf ihre heutige Bedeutung für die internationale Gemeinschaft.