Die umfassende Analyse beleuchtet die zentralen Herausforderungen der richterlichen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung aus einer schweizerischen Perspektive. Dabei werden auch relevante ausländische Quellen, insbesondere aus Deutschland und Österreich, einbezogen. Ein spezieller Abschnitt widmet sich den methodologischen Fragestellungen, die durch die zunehmende Internationalisierung und Europäisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts entstehen. Die sorgfältige Dokumentation ermöglicht eine fundierte Diskussion über die verschiedenen Aspekte der Thematik.
Ruth Arnet Boeken






Zivilgesetzbuch II
Art. 457-977 ZGB und Art. 1-61 SchIT ZGB
Aktualität ist Trumpf Der Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch hat Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, meinungsbildend. Der Band «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457 – 640) und zum Sachenrecht (Art. 641 – 977) sowie die Anwendungs- und Einführungsbestimmungen aus dem Schlusstitel (Art. 1 – 61 SchlT). Die Neuauflage berücksichtigt neben den jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre auch die auf 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen. Dazu gehört insbesondere die Erbrechtsrevision, die namentlich eine Erhöhung der Verfügungsfreiheit sowie Neuerungen in den Bereichen des Ehegattenerbrechts und Ehegüterrechts bei hängigem Scheidungsverfahren, der Bindungswirkung des Erbvertrages, der Behandlung der Säule 3a und der Herabsetzung mit sich bringt. Zusammen mit dem bereits erschienenen Band «ZGB I» liegt damit vom gesamten Zivilgesetzbuch eine Kommentierung auf aktuellstem Stand vor. - Das erste Werk, das sämtliche Neuerungen des Erb- und Sachenrechts umfassend berücksichtigt. - Eine ausgewogene Mischung aus Praxisnähe und wissenschaftlicher Gründlichkeit. - Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.
Handkommentar zum Schweizer Privatrecht
Personen- und Familienrecht inkl. Partnerschaftsgesetz. Art. 1-456 ZGB
In Band 1 sind die güterrechtlich relevanten Änderungen der Erbrechtsrevision, die am 1.1.2023 in Kraft tritt, kommentiert. Ebenfalls enthält er die Neuerungen im Unterhaltsrecht (insbesondere den Betreuungsunterhalt) und berücksichtigt die jüngste wegweisende Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Die vorliegende Festschrift ist Peter Breitschmid zu seinem 65. Geburtstag gewidmet. Sie trägt den Titel «Der Mensch als Mass» und bringt damit zum Ausdruck, dass der Mensch mit seinen Bedürfnissen, mit seinen Stärken und Schwächen nicht nur in den persönlichen Beziehungen, sondern auch in der wissenschaftlichen Arbeit von Peter Breitschmid ganz im Zentrum des Interesses steht. Es sind diese menschlichen Interessen und Bedürfnisse, auf die Peter Breitschmid seine Forschungsfragen ausrichtet, die seine fachlichen Diskurse beherrschen und seine Antworten auf Rechtsfragen massgeblich mitprägen. Entsprechend steht der Mensch auch im Zentrum der vorliegenden Festschrift, indem die Autorinnen und Autoren auf vielschichtige Weise die fundamental philanthropische Haltung von Peter Breitschmid aufgreifen und daran anknüpfen: Der vorliegende Band enthält Beiträge zu den Grundlagen unserer Rechtsordnung, zum Personen- und Familienrecht, zum Erbrecht sowie zu ausgewählten Aspekten des Verfahrensrechts. Im Facettenreichtum der Themenbereiche spiegeln sich nicht nur das überaus breite Interessenspektrum, sondern auch die vielfältigen menschlichen und fachlichen Beziehungen von Peter Breitschmid.
Revision des Sachenrechts - ein erster Überblick für Eilige
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Auf den 1. Januar 2012 trat eine Teilrevision des Sachenrechts in Kraft. Anstoss für die Revision war die Feststellung, dass sich der Einsatz der Grundpfandrechte in der Praxis immer mehr vom ursprünglichen Konzept der gesetzlichen Ordnung entfernt hatte. Die Revision schafft die bedeutungslose Gült ab, passt das Recht der Schuldbriefe an die in der Praxis dominierende Sicherungsübereignung an und führt neben den bisherigen, auf den Namen oder den Inhaber lautenden Papier-Schuldbriefen neu den Register-Schuldbrief ein. Revidiert wurden ferner das Bauhandwerkerpfandrecht, das Recht der Dienstbarkeiten, speziell das Baurecht, das Recht des Stockwerkeigentums und der privatrechtliche Immissionsschutz. Das neue Recht wirft viele interessante Fragen auf, die anlässlich der Tagung vom 24. November 2011 thematisiert wurden. Der vorliegende Tagungsband mit den Tagungsbeiträgen soll den Zugang zum neuen Recht einem breiteren Publikum erleichtern.
Freiheit und Zwang beim Vertragsabschluss
Eine Untersuchung zu den gesetzlichen Kontrahierungspflichten und weiteren Schranken der Vertragsabschlussfreiheit im schweizerischen Recht.
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