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Jens Tobias Gruber

    Die Lüge des Beschuldigten im Strafverfahren
    • Beschuldigte im Strafverfahren dürfen schweigen – aber dürfen sie auch lügen? Das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht enthält keine Norm, die diese Frage explizit beantwortet. Die Untersuchung Jens Tobias Grubers befasst sich vor diesem Hintergrund mit Rechtsgrundlagen, Reichweite und Rechtsfolgen eines Rechts des Beschuldigten, im Strafverfahren zu lügen. Ergänzt werden die Ausführungen zum deutschen Recht durch eine Betrachtung des US-amerikanischen Rechts des Bundes sowie vergleichende Überlegungen. »Jens Tobias Grubers Arbeit (…) liefert einen gelungenen prozessrechtlichen Beitrag zur „Klärung des Phänomens , Beschuldigtenlüge"“ im deutschen Recht.« Prof. Dr. Walter Gropp, Justus-Liebig-Universität Gießen

      Die Lüge des Beschuldigten im Strafverfahren