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Hans Arno Petzold

    Individualrechtsschutz an der Schnittstelle zwischen deutschem und Gemeinschaftsrecht
    Beihilfenkontrolle im Europäischen Mehrebenensystem
    • Beihilfenkontrolle im Europäischen Mehrebenensystem

      Navigationshilfe für Länder und Kommunen

      Das Recht der Europäischen Union hat einen erheblichen Einfluss auf das Leben und die Verwaltung in den Mitgliedstaaten. Oft sind sich die Akteure dessen nicht bewusst und wissen nicht, wie sie sich rechtskonform verhalten sollen. Das Beihilfenrecht, ein Teil des EU-Wettbewerbsrechts, besteht in seinen wesentlichen Strukturen seit dem Montan-Union-Vertrag von 1952, doch seine Relevanz ist erst in den letzten Jahren breiter bekannt geworden. Dies betrifft sowohl die öffentliche Hand als Beihilfengeber, insbesondere in Landes- und Kommunalverwaltungen, als auch die potenziellen Empfänger von Beihilfen in Wirtschaft und Wissenschaft sowie in beratenden Berufen und der Justiz. Der Leitfaden bietet diesen Akteuren eine Hilfestellung, um beihilferelevante Fallgestaltungen frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Dr. iur Hans Arno Petzold, stellvertretender Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, ist zuständig für EU-Beihilfen, Regionalförderung und Aufsicht. Nach seinem Studium und Referendariat in Hamburg promovierte er am Europa-Kolleg in Hamburg und hat vielfältige Erfahrungen als Rechtsanwalt, Verbandsgeschäftsführer und Leiter eines EU-Informationszentrums gesammelt. Er hat zahlreiche Publikationen im EU- und deutschen Verwaltungsrecht veröffentlicht.

      Beihilfenkontrolle im Europäischen Mehrebenensystem
    • Der beste Anspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann. Rechtsschutz, Schutz der Rechte des Einzelnen, Individualrechtsschutz – ein Thema, das ständig aktuell ist. Ganz besonders gilt dies im Verhältnis gegenüber der staatlichen Autorität. Zunehmend tritt hier auch Europa in Gestalt der Europäischen Gemeinschaft(en) als ein weiterer Akteur auf die Bühne und setzt unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht. Dieses enthält auch Rechte und Pflichten für private Personen und Körperschaften. Deren Durchsetzung an der Schnittstelle zweier Rechtsordnungen und zweier miteinander verschränkter Verwaltungsstrukturen untersucht die vorliegende Arbeit. Dabei wird anhand der Rechtsprechung des EuGH eine Lücke im Rechtsschutz konstatiert und untersucht, ob sie durch die Änderung im Verfassungsvertrag, die wortgleich in den Lissabonner Vertrag übernommen wurde, geschlossen wurde. Dies geschieht anhand konkreter Fallgestaltungen, wie sie in der anwaltlichen und der Verwaltungspraxis häufig anzutreffen sind. Neben einer strukturierten Analyse der deutschen Rechtsschutzmöglichkeiten wird zugleich eine praxisgerechte Interpretation des Gemeinschaftsrechts entwickelt.

      Individualrechtsschutz an der Schnittstelle zwischen deutschem und Gemeinschaftsrecht