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Christian Deckenbrock

    Rechtsdienstleistungsgesetz
    Bürgerliches Vermögensrecht
    • Bürgerliches Vermögensrecht

      • 348bladzijden
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      Unternehmer und Manager kommen im Alltag notwendig mit Rechtsfragen in Berührung, ohne aber juristisch ausgebildet zu sein. Das Lehrbuch vermittelt Wirtschaftswissenschaftlern das nötige Grundwissen, vermeidet es aber, sie mit juristischer Dogmatik zu strapazieren. Der Stoff ist komprimiert und nach Lebenssachverhalten wie Internetrecht oder AGB geordnet. So werden auch juristisch nicht vorgebildete Laien befähigt, Rechtsfragen des Unternehmensalltags kompetent zu beurteilen.

      Bürgerliches Vermögensrecht
    • Rechtsdienstleistungsgesetz

      Rechtsdienstleistungsverordnung und Einführungsgesetz zum RDG

      • 1080bladzijden
      • 38 uur lezen

      Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die Zulässigkeit berufsmäßiger Rechtsberatung und hat insbesondere im Bereich der Versicherungsunternehmen und der betrieblichen Altersversorgung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Der Kommentar analysiert umfassend alle Erkenntnisse der Rechtsprechung und Beratungspraxis zu diesem Gesetz und bereitet sie wissenschaftlich fundiert sowie praxisnah auf. Zudem werden die Rechtsdienstleistungsverordnung und das Einführungsgesetz zum RDG auf demselben Niveau kommentiert. Die Neuauflage berücksichtigt das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie sowie die Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die EU-Verordnung 2016/679. Neue Entwicklungen wie "Law Clinics" und "Legal Tech" werden ebenfalls ausführlich behandelt. Die Herausgeber sind durch zahlreiche Publikationen im Bereich des Rechtsdienstleistungsrechts und des Berufsrechts bekannt, während die weiteren Autoren regelmäßig mit berufsrechtlichen Fragen konfrontiert sind. Die Zielgruppe umfasst Richter, Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Verbände, Inkassounternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, Frachtprüfer und Angehörige weiterer Berufe, die Rechtsdienstleistungen erbringen möchten, wie Architekten, Bankberater und Erbenermittler.

      Rechtsdienstleistungsgesetz