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Matthias Eckelt

    Vertragsanpassungsrecht
    • Vertragsanpassungsrecht

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      Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs „Vertragsanpassungsrecht“ wird in der Rechtswissenschaft oft nur fragmentarisch behandelt. Ein umfassender Ansatz zur Betrachtung der Probleme der „Vertragsanpassung“ fehlt bislang. Die zentrale Frage ist, inwieweit das Interesse einer Partei, ihren Vertragspartner an Risiken nachvertraglicher Leistungserschwerungen zu beteiligen, anerkannt werden kann. Angesichts der wenigen gesetzlich normierten Anpassungstatbestände und der engen Voraussetzungen der Geschäftsgrundlagenstörung versucht die Vertragspraxis, Risiken durch individuell vereinbarte Anpassungsrechte und -techniken zu begrenzen. Während solche Rechte in individuellen Verträgen unproblematisch sind, wird ihre Anwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Gefahr der unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners eingeschränkt. Der Autor plädiert dafür, die Interessenabwägung vor allem an dem vertraglich festgelegten Anpassungsverfahren und dessen Transparenz auszurichten. Die häufig verwendeten Begriffe wie Vorhersehbarkeit und Äquivalenzverschiebung erweisen sich als wenig hilfreich. Abschließend wird ein Prüfungsschema vorgestellt, das eine systematische Überprüfung der Wirksamkeit von Anpassungsklauseln ermöglicht, sofern eine Offenheit für den Einzelfall besteht.

      Vertragsanpassungsrecht