Eine der bedeutendsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts ist die Entwicklung innovativer Therapien für unheilbare Krankheiten wie AIDS oder Krebs. Das Patentrecht bietet einen Anreiz für solche Entwicklungen, gleichzeitig muss jedoch der freie Zugang zu neuen Therapien gewährleistet sein. Im deutschen und europäischen Patentrecht sind medizinische Verfahrenserfindungen, wie Therapie-, Diagnostik- und chirurgische Verfahren, nicht patentierbar, was ihre Zugänglichkeit sichert. Allerdings steht das Patentrecht als Anreizsystem für medizinische Innovationen nicht zur Verfügung. Dies führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Allgemeininteresse an medizinischen Fortschritten und dem Bedürfnis nach freiem Zugang zu neuen Therapieformen. Die Gentherapie verdeutlicht, dass es zunehmend schwierig wird, zwischen medizinischen Verfahren und patentierbaren Erzeugniserfindungen zu unterscheiden. Aufgrund ihrer Komplexität erfordern solche Verfahren oft erhebliche Forschungsanstrengungen, sodass nur die Aussicht auf ein Patent die hohen Investitionen rechtfertigen kann. Die Autorin widmet sich der Lösung dieses Interessenkonflikts und entwickelt einen Alternativvorschlag, der sich an den Systemen der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften orientiert.
Julia Eisenkolb Boeken
