Claudia Wolfsgruber Volgorde van de boeken



- 2008
- 2001
Die Entsendung von Arbeitnehmern zur Erbringung von Dienstleistungen ist in der EU ein weit verbreitetes Phänomen. Während diese Dienstleistungsfreiheit für Unternehmer erhebliche Vorteile bietet, bringt sie auch sozialpolitische Probleme mit sich. Die unterschiedliche Wirtschaftskraft der EU-Staaten und variierende Arbeits- und Sozialgesetzgebungen führen zu erheblichen Kostenunterschieden für den Faktor Arbeit. Dadurch können Dienstleister aus Niedriglohnländern ihre Leistungen in Hochlohnländern günstiger anbieten als ansässige Anbieter, was als Sozialdumping bezeichnet wird. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, wurde auf europäischer Ebene die Entsenderichtlinie erlassen, die Mindestarbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates vorschreibt. In Österreich wurden die Vorgaben der Entsenderichtlinie durch Novellen zum AVRAG und AÜG umgesetzt. Die Arbeit bietet eine Einführung in die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EGV als Grundlage der Arbeitnehmerentsendung und eine umfassende Darstellung der Entsenderichtlinie sowie deren Umsetzung in Österreich. Zudem werden bestehende Europarechtswidrigkeiten der österreichischen Rechtslage aufgezeigt.
- 2000
Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben bleibt auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts ein relevantes sozialpolitisches Problem. Frauen sehen sich weiterhin mit Hindernissen konfrontiert, die auf ihre Geschlechtszugehörigkeit zurückzuführen sind. Diese geschlechtsspezifische Benachteiligung resultiert einerseits aus tradierten Vorstellungen über den Wert weiblicher Arbeitskraft und andererseits aus der ungleichen Aufteilung von Reproduktionsaufgaben, die Frauen die Hauptlast bei Haushalt und Kindererziehung auferlegt. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen ergriffen, um der Diskriminierung von Frauen entgegenzuwirken. Trotz dieser Gleichbehandlungsnormen ist es bislang nicht gelungen, Chancengleichheit im Arbeitsleben zu erreichen. Neben der mittelbaren Diskriminierung durch scheinbar neutrale Regelungen sind gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern ein zentrales Hindernis. Um strukturelle Benachteiligungen abzubauen, wurden in vielen Ländern, einschließlich Österreich, positive Aktionen eingeführt, die Frauen gezielt fördern sollen. Eine umstrittene Form dieser Förderung sind Quotenregelungen, die Frauen bei Einstellungen und Beförderungen bevorzugen. Die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit verfassungsrechtlichen und europäischen Gleichheitsgarantien ist ein viel diskutiertes Problem im Kontext der Geschlechtergleichbehandlung im Arbeitsleben.