Die Kirche St. Maria zur Höhe beeindruckt durch ihre architektonischen und künstlerischen Merkmale aus dem 13. Jahrhundert. Besonders hervorzuheben ist das reich verzierte romanische Tympanon am Hauptportal sowie die außergewöhnliche Ausmalung mit Ornamenten und Fabeltieren. Im nördlichen Seitenchor werden eindrucksvoll die Martyriumszenen der Heiligen Katharina im Zackenstil präsentiert, der einen Übergang zwischen Romanik und Gotik darstellt. Zudem ist die monumentale Kreuzestafel im südlichen Seitenchor, die um 1230 entstand, in Europa einzigartig.
Dirk Elbert Boeken


Mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 wurde die digitale Außenprüfung durch einen neuen Abs. 6 in § 147 AO eingeführt. Der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Buchführung sollte eine rationelle Prüfungsmethode Rechnung tragen. Die Rechte der Finanzbehörden im Rahmen der Außenprüfung wurden damit erheblich erweitert. Die Studie untersucht vor diesem Hintergrund die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung. Im Anschluss wird die Frage beantwortet, ob die von den Finanzbehörden vorgebrachten Gründe zur Rechtfertigung der herkömmlichen Außenprüfung für die Rechtfertigung der digitalen Außenprüfung ausreichen. Dabei wird insbesondere unter Heranziehung bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG die Auffassung vertreten, dass der unmittelbare Datenzugriff im Sinne des § 147 Abs. 6 Satz 1 AO mangels richterlicher Entscheidung eine verfassungswidrige Durchsuchung „digitaler Aktenschränke“ darstellt.