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Jochen Neumeyer

    Person - Fiktion - Recht
    Sommerstarre
    • »Das Sandkorn, das ich unter meinem Augenlid aus Sizilien mitgebracht hatte, ist über Nacht verschwunden. Ich hatte schon überlegt, deshalb zum Arzt zu gehen – tagsüber hatte es nicht sehr gestört, doch sobald ich die Augen länger geschlossen hielt, war das Kratzen zu spüren, fast eine Woche lang. Die Schrammen an meinen Beinen verheilen gut; die Wunden sind von Schorf bedeckt, der sich an den Rändern bereits etwas löst. Irgendwann wird jemand nach Anders fragen. Nein, ich weiß nicht, wo er ist. Ich weiß nicht, ob ich etwas hätte verhindern können. Schwer zu sagen, wann die Sache außer Kontrolle geriet.« Sommerstarre erzählt von einer gescheiterten Freundschaft, einer ertrunkenen Liebe und zaghaften Momenten des Glücks. Von zwei Freunden, die einander schon längst verloren hatten und sich nun gemeinsam auf eine Reise begeben, um den Tod der Frau zu begreifen, die sie beide liebten. Jochen Neumeyers Debüt ist das intensive Porträt einer Freundschaft – lakonisch, direkt, melancholisch, zart.

      Sommerstarre
    • Der Roman „Esra“, die Filme „Contergan“ und „Der Baader Meinhof Komplex“ – in allen Fällen klagten Betroffene vor Gericht, weil sie sich in Roman- oder Filmfiguren wiedererkannten. Die Reihe ließe sich fortsetzen; Beobachter konstatieren eine „neue Klagelust“. Für Verlage, Autoren und Filmproduzenten bringen die Auseinandersetzungen erhebliche Unsicherheit, da in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Beteiligten zu erfolgen hat. Zudem stehen in Prozessen um Geldentschädigungen teilweise Summen auf dem Spiel, die für Schriftsteller und kleinere Verlage existenzbedrohend sein können. Der Autor untersucht in der vorliegenden Arbeit, ob die „Esra“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die befürchtete „totale Niederlage für die Kunstfreiheit“ gebracht hat. Sodann werden rationale Kriterien für die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht entwickelt. Hierbei greift der Verfasser auf den Gedanken der Risikoabwägung zurück, um den Konflikt zwischen den Grundrechtspositionen zu lösen.

      Person - Fiktion - Recht