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Markus Adick

    Organuntreue (§ 266 StGB) und Business Judgment
    Fiskalstrafrecht
    Umsatzsteuer und Strafrecht
    • Umsatzsteuer und Strafrecht

      Strafrechtliche Aspekte im Umsatzsteuer- und Zollrecht

      Das Handbuch schafft eine Verbindung zwischen dem Umsatzsteuerrecht und dem unternehmensrelevanten Strafrecht. Dafür werden sowohl die Grundlagen und typischen Risikofelder der Umsatzsteuer als auch die Grundlagen des Steuerstrafverfahrens und die Besonderheiten des Umsatzsteuerstrafrechts präzise dargestellt. Ebenso wird die Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer und Zoll aus steuerrechtlicher und strafrechtlicher Sicht erläutert. Verantwortliche und Mitarbeiter in Unternehmen sowie ihre Berater können so umsatzsteuerliche Sachverhalte richtig und optimal zugunsten des Unternehmens beurteilen. Sie sind in der Lage, strafrechtliche und Compliance-Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Das Handbuch vermittelt Rechtssicherheit im Umgang mit den Behörden.

      Umsatzsteuer und Strafrecht
    • Aktuelles Handbuch zum Fiskalstrafrecht mit den Änderungen bei der Selbstanzeige ab 2015! Das Handbuch behandelt alle Straftatbestände, die Schädigungen öffentlichen Vermögens (Steuern, Abgaben, Zölle, Beiträge, Fördermittel etc.) erfassen. Dabei wird besonderer Wert auf eine Darstellung der inhaltlichen Überschneidungen zwischen den einzelnen Straftatbeständen sowie deren Wechselwirkungen gelegt. Ferner werden die einschlägigen Verfahrensvorschriften dargestellt und die Besonderheiten der jeweiligen Verfahrensstadien einschließlich etwaiger europäischer Besonderheiten, insbesondere zu EG-Subventionen, Rechts- und Amtshilfe etc., erläutert. Eine Stärke des Handbuchs ist die Vernetzung der Kapitel untereinander. Es ist ausdrücklich kein Handbuch speziell für Verteidiger, sondern wendet sich auch an die Unternehmensverantwortlichen in interner Revision, Legal, Tax und Compliance sowie ihre Berater.

      Fiskalstrafrecht
    • Organuntreue (§ 266 StGB) und Business Judgment

      Die strafrechtliche Bewertung unternehmerischen Handelns unter Berücksichtigung von Verfahrensregeln

      Unter welchen Voraussetzungen sich Organe juristischer Personen im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen (Eingehen von Vermögensrisiken, Vergütungsentscheidungen etc.) wegen Untreue strafbar machen können, ist eine zentrale Frage des Wirtschaftsstrafrechts. Unternehmerische Entscheidungen erfolgen stets unter Unsicherheit. Wer im Wirtschaftsleben erfolgreich agieren will, ist gezwungen, Risiken einzugehen. Gleichwohl wird nicht selten der Vorwurf der Untreue erhoben, wenn Entscheidungen sich im Nachhinein als verlustbringend erweisen oder sie wegen ihres Inhalts (z. B. Vergütungsentscheidungen) öffentlich kritisiert werden. Der Verfasser legt dar, dass es die im Gesellschaftsrecht bereits anerkannten «sicheren Häfen» für unternehmerisches Handeln auch im Strafrecht gibt. Die Elemente der Business Judgment Rule und ihre Übertragung auf das Strafrecht, insbesondere auf das in § 266 StGB genannte Merkmal der Pflichtverletzung, bilden die Eckpunkte. Der Verfasser zeigt, dass die Einhaltung von Verfahrensregeln (Entscheidungszuständigkeiten, Transparenzvorgaben, Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten etc.) die Rechtmäßigkeit unternehmerischen Handelns indizieren und eine Orientierung an den Kriterien der Business Judgment Rule das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe verringern oder ausschließen kann.

      Organuntreue (§ 266 StGB) und Business Judgment