Das österreichische Personenstandsrecht auf dem neuesten Stand! Mit dem Personenstandsgesetz 2013 wurden die Rechtsgrundlagen für einen den technischen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts und dem modernen Familienrecht entsprechenden personenstandsrechtlichen Vollzug geschaffen. Personenstandsrecht kompakt führt durch das österreichische Personenstandswesen und enthält eine thematische Einführung , die relevanten Rechtsvorschriften, Grundlagen für den Vollzug sowie Formulare . Einerseits wird dabei auf die standesbeamtliche Arbeit mit dem zentralen Personenstandsregister , andererseits auf das im Jahr 2013 ebenfalls grundlegend reformierte österreichische Namensrecht ein besonderes Augenmerk gelegt.
Dagmar Hinghofer Szalkay Boeken



Die vorliegende Monographie befasst sich mit der Haftung des Staates für staatliches Handeln im Rahmen der Vorbereitung und der Reaktion auf Katastrophenfälle. Untersucht und analysiert werden dabei speziell die der Haftung für staatliches Verhalten immanenten Probleme und deren Besonderheiten beim Ersatz von Schäden der Opfer von Naturkatastrophen. Haftungsrechtliche Fragestellungen werden dabei im Kontext anderer Entschädigungsleistungen betrachtet, wobei hier besonders jene interessieren, die nach Katastrophenfällen seitens des Staates ausbezahlt werden. Die Thematik wird unter der Prämisse behandelt, dass Ziel angedachter Regelungsmechanismen letztlich sein muss, einer Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich von einer Naturkatastrophe so weit als möglich zu erholen. Die Herausforderung besteht darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung eines Katastrophenfalles so zu gestalten, dass sie dem einzelnen Katastrophenfall gerecht werden und eine sinnvolle Versorgung der Opfer gewährleisten. Mit der österreichischen Rechtslage als Ausgangpunkt werden US-amerikanische Lösungsmodelle im Vergleich diskutiert.
Kleingartengesetz
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Dieser Kommentar zum Bundesgesetz über die Regelung des Kleingartenwesens (Kleingartengesetz) ist jenen gewidmet, die sich mit Fragen des Kleingartenrechts in Praxis und Wissenschaft beschäftigen. Ziel ist es primär, einen Beitrag zu Verständnis und Auslegung der Bestimmungen des KlGG zu leisten und „Licht ins Dunkel“ so mancher juristischer Besonderheiten zu bringen. Gleichzeitig sollen für die Wissenschaft interessante Fragen aufgeworfen, in einen breiteren Kontext gerückt und Lösungsansätze aufgezeigt werden.