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Daniel Tietjen

    Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts
    • Entstehen auf Seiten Privater Schäden durch Verstöße eines Mitgliedstaates gegen europäisches Recht, stellt sich die Frage nach der Haftung dieses Staates. Der EuGH hat ein System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts entwickelt, um effektiven Rechtsschutz bei solchen Verstößen zu gewährleisten. Das Richterrecht des EuGH bleibt, auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der alleinige Maßstab für die Haftung der Mitgliedstaaten. Daniel Tietjen analysiert die relevanten Urteile systematisch. Während viele Entscheidungen punktuelle Rechtsfortbildung betreffen, haben andere grundlegende Bedeutung, wie die Urteile „Francovich u. a.“, „Brasserie du Pêcheur u. Factortame“ und „Köbler“. Auf Basis dieser Rechtsprechungsanalyse wird der gemeinschaftsrechtliche Haftungsanspruch, insbesondere im deutschen Kontext, eingehend dargestellt. Es wird untersucht, welche Regelungen des deutschen Staatshaftungsrechts anwendbar sind, und das Problem des Vorrangs des Primärrechtsschutzes sowie die Anspruchsgrundlage der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung werden erörtert. Zudem behandelt der Autor die prozessuale Durchsetzung des Haftungsanspruchs und den Regress beim verantwortlichen Hoheitsträger. Durch die umfassende Darstellung der Haftungsdogmatik wird ein Beitrag zur Rechtsklarheit und -sicherheit im Umgang mit den Vorgaben des EuGH geleistet.

      Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts