Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen trotz zahlreicher Reformen kontinuierlich. Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das am 1. Mai 2006 in Kraft trat, erhielten Krankenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen. Die praktische Umsetzung dieser Verträge begann jedoch erst mit der Gesundheitsreform 2007: Apotheken sind seit dem 1. April 2007 verpflichtet, rabattierte wirkstoffgleiche Arzneimittel abzugeben, sofern der Arzt nicht ausdrücklich den Austausch ausschließt. Dies führt oft dazu, dass Patienten ein anderes Präparat als gewohnt erhalten. Die Entscheidung über das abgegebene Arzneimittel liegt nicht mehr beim Arzt, sondern bei der Apotheke, die die Rabattverträge umsetzen muss. Der Austausch kann durch das Streichen des Aut-idem-Feldes auf dem Rezept oder bei pharmazeutischen Bedenken durch eine Sonder-PZN abgelehnt werden. Judith Rommerskirchen hat in ihrer Studie untersucht, bei welchen Arzneistoffen und Patientengruppen aufgrund ärztlicher oder pharmazeutischer Bedenken kein Austausch gegen ein Rabattarzneimittel erfolgt ist. Überraschenderweise lehnten Apotheker signifikant seltener den rabattbedingten Arzneimittelwechsel ab als die verordnenden Ärzte. Die Studie richtet sich an alle, die sich mit den Problemen der Arzneimittelrabattverträge und deren Umsetzung auseinandersetzen möchten.
Judith Rommerskirchen Boeken
