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Thomas Meckel

    Religionsunterricht im Recht
    Konzil und Codex
    Ius semper reformandum
    Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste
    • Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste

      Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen

      Strukturreformen in der katholischen Kirche werden seit Jahren aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln wissenschaftlich und praktisch diskutiert. Papst Franziskus hat seit 2013 universalkirchliche Reformen angestoßen, die zum Teil schon rechtlich umgesetzt worden sind. Die demographische Entwicklung fordert auf der Ebene der Teilkirche für die Kirche vor Ort Anpassungen der Strukturen an die Lebenswirklichkeit der Menschen. Dazu gehört auch die Vergewisserung über das, was die Begriffe Leitung, Vollmacht, Amt und Dienst ausmacht. Die Begriffe werden in der Kanonistik und anderen theologischen Disziplinen unterschiedlich verwendet. Daher geht es um eine Klärung, weil alle Reformen in der Kirche eines multidisziplinären Ansatzes bedürfen, um wirklich Perspektiven zu eröffnen, die theologisch und kirchenrechtlich tragfähig sein können. Dazu möchte dieser Tagungsband im interdisziplinären Austausch einen Debattenbeitrag leisten.

      Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste
    • Ius semper reformandum

      Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft

      Das Kirchenrecht ist kein unveränderbarer monolithischer Block, sondern stets ein Ius semper reformandum. Rezeptionslücken des II. Vatikanischen Konzils und das Leben der Kirche in der Gegenwart erfordern eine dynamische Rechtsentwicklung, die die Kirche auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt. Papst Franziskus hat wie seine Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. bereits zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, etwa des Codex Iuris Canonici von 1983 sowie des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990. Die Kirchenrechtswissenschaft begleitet seit jeher die kirchliche Rechtsentwicklung und hat vor allem seit dem letzten Konzil vielfältige Reformvorschläge gemacht. Der Band nimmt die Frage nach möglichen Reformvorschlägen de lege ferenda in zentralen Rechtsbereichen aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick.

      Ius semper reformandum
    • Konzil und Codex

      Zur Hermeneutik des Kirchenrechts am Beispiel der christifideles laici

      Ist das Konzil Verständnis- und Auslegungshorizont für den Codex oder umgekehrt? Diese Arbeit widmet sich zunächst grundsätzlich dem Verhältnis von Konzil und Codex, das für die Hermeneutik und die Methodik der Kirchenrechtswissenschaft von immenser Bedeutung ist. Nicht selten hört man in der kirchlichen Praxis, dass die Gläubigen nicht mehr versorgt und angesichts der Überlastung vieler Pfarrer Aufgaben an Laien delegiert werden. Hinter solchen Vorstellungen verbirgt sich häufig ein noch an der Katholischen Aktion des 19. und frühen 20. Jahrhunderts orientiertes Verständnis des Laienapostolats. Dies zeigt, dass die Erneuerung des Laienapostolats durch das Zweite Vatikanische Konzil und die erneuerte Rechtsordnung der Kirche in Teilen nicht bzw. noch nicht rezipiert wurden. Ist der Laie mehr als nur ein Nichtkleriker? Lässt sich der Begriff des Laien in der Kirche auch positiv füllen? Vor dem Hintergrund der Verhältnisbestimmung von Konzil und Codex widmet sich die Arbeit der Rechtsstellung der christifideles laici und zeigt, wie auf dem Weg von der Katholischen Aktion zum gemeinsamen Priestertum der Gläubigen der Begriff des Laien in der Kirche ausgehend von der in der Taufe verliehenen Sendung der Gläubigen formuliert und normiert wird.

      Konzil und Codex
    • Religionsunterricht im Recht

      Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts

      Ist der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen noch zeitgemäß oder ein Privileg der Kirchen im religionsneutralen Staat? Ist es in einer immer pluraler werdenden Gesellschaft notwendig, eine staatlich verantwortete Religionskunde für alle einzuführen oder gerade im konfessionell gebundenen Religionsunterricht ein wirksames Mittel zur Verwirklichung der positiven Religionsfreiheit zu sehen? Welche rechtlichen Spielräume gibt es für einen Religionsunterricht, der ökumenischen Belangen Rechnung trägt? Leistet der Ethikunterricht nur Ersatzdienst für Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben? Diese Arbeit bietet aus kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Perspektive Argumente zur Gestalt und Begründung eines schulischen Religionsunterrichts, der an der Zeit ist.

      Religionsunterricht im Recht