Die Arbeit untersucht die wachsende Bedeutung von Pseudonymen und Wahlnamen in der modernen Gesellschaft, insbesondere im Kontext von Kunst und privatem Gebrauch. Sie beleuchtet, wie das Streben nach Individualität und die zunehmende Internetnutzung zu dieser Entwicklung beitragen. Die Analyse erfolgt im Rahmen des Zivilrechts und beleuchtet die rechtlichen Implikationen und Herausforderungen, die mit der Verwendung von Pseudonymen verbunden sind. Die Arbeit wurde im Oberseminar zum Thema Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht an der Universität Bayreuth verfasst.
Simon Apel Boeken



Die Geschichte des Geistigen Eigentums klammert die handelnden Protagonisten weitgehend aus. Der vorliegende Band geht der Ausbildung des modernen Patent-, Marken- und Urheberschutzes einschließlich der Bezüge zum Wettbewerbs- und Persönlichkeitsschutz aus einer biographischen Perspektive nach. Dazu werden nicht nur die Lebensläufe ausgewählter Protagonisten vorgestellt und ihr Beitrag für die Entwicklung des Rechts des Geistigen Eigentums herausgearbeitet. Eine systematische Analyse der bestimmenden Akteure zeichnet zugleich ein „persönliches Profil“ dieses Teiles unserer Rechtsordnung nach, das mehr als andere Bereiche des Wirtschaftsrechts von der Rechtspraxis dominiert wurde.
Der ausübende Musiker im Recht Deutschlands und der USA
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Trotz der steigenden Bedeutung, die der Interpret in der öffentlichen Wahrnehmung in den letzten Jahrzehnten gewonnen hat, steht er in Deutschland juristisch immer noch im Schatten des Urhebers: Das ihm zustehende „verwandte Schutzrecht“ wird oft als nachrangig zum Urheberrecht verstanden. Im amerikanischen „Copyright“ ist die körperlich fixierte Leistung des Interpreten systembedingt im Ausgangspunkt anderen Werkkategorien gleichgestellt. Aber an ihr bestehen nur beschränkte Verwertungsrechte. Simon Apel zeigt am Beispiel des ausübenden Musikers und anhand der geschichtlichen Entwicklung dieser Rechte von 1877 (Erfindung der Echttonaufzeichnung) bis 1965 (deutsches UrhG) beziehungsweise 1976 (Copyright Act USA) sowie aus einem Vergleich der aktuellen Rechtslage, dass dieser Status für beide Systeme nicht zwingend ist. Zudem demonstriert er Perspektiven für die Entwicklung des Interpretenrechts in Deutschland und Europa.