Dirk Jansen Boeken





Der Nießbrauch an Unternehmen und Unternehmensanteilen bietet in der Praxis interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge kann er ein Instrument vorausschauender Steuerplanung sein. Die Veröffentlichung ist eine zuverlässige und praxisgerechte Entscheidungshilfe für die rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe - also für alle, von deren kompetenter Beratung die optimale Gestaltung des Unternehmensnießbrauchs unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten entscheidend abhängt. Die Autoren behandeln neben Einzelunternehmen insbesondere die bei Personen- und Kapitalgesellschaften bestehenden Sonderfragen. Ein entscheidender Pluspunkt dieses Werkes liegt in seinen ausgereiften Gestaltungsempfehlungen zur Harmonisierung der steuer-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Die im Werk enthaltenen Musterverträge erlauben die direkte Umsetzung in der Praxis.
Im Rahmen der funktionellen Gewaltenteilung des Grundgesetzes ist die Rechtsetzung die zentrale Kompetenz der Legislative, die in den letzten vier Wahlperioden 2.742 Gesetze erließ. Neben der Gesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat erfolgt auch Rechtsetzung durch die Exekutive, die Rechtsverordnungen schafft, wenn diese Kompetenz zuvor delegiert wurde. In diesem Zeitraum erließ die Bundesregierung 6.735 Rechtsverordnungen, die als häufigste Fundstelle für geltende Rechtssätze gelten und als unentbehrliches Instrument eines modernen Staatswesens angesehen werden, obwohl sie eine nachgeordnete Bedeutung im Vergleich zu Gesetzen haben. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass die Rechtsverordnung die Ausnahme zur Regel der parlamentarischen Rechtsetzung sein sollte. Die überproportionale Bedeutung der Rechtsverordnungen wird auf ihr einfacheres Verfahren zurückgeführt, was sie besonders in Bereichen, die häufigen Änderungen unterliegen, attraktiv macht. Die Arbeit untersucht diesen Widerspruch, indem sie die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Regelungsverteilung zwischen Gesetz und Rechtsverordnung analysiert und deren Einhaltung im speziellen Rechtsgebiet der besonderen Verbrauchsteuern überprüft.
Dieser Bericht liegt außerdem in digitaler Form vor und kann unter: http://bast. opus. hbz-nrw. de/ heruntergeladen werden. Aufgrund des im Jahr 2004 fertiggestellten Forschungsprojektes „Eignung von ziegelreichen Recycling-Baustoffen für Tragschichten ohne Bindemittel“ (FE 06.073/2000/FGB) wurde nach kontroverser Diskussion in den zuständigen Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen der zulässige Ziegelanteil in den TL Gestein-StB auf 30 M.-% erhöht. Diskussionspunkte waren u. a. die gewählten Prüfverfahren und die mangelnde Praxiserfahrung mit ziegelreichen RC-Baustoffgemischen. Um die Erkenntnisse aus o. g. Forschungsprojekt zu bestätigen und Praxiserfahrungen zu sammeln, wurde durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburg der Bau einer Erprobungsstrecke angeboten. Im Jahr 2006 wurde daraufhin eine Erprobungsstrecke im östlichen Brandenburg auf rund 1.200 m eingerichtet, die im April 2007 dem Verkehr übergeben worden ist. Die fachliche Betreuung vor Ort erfolgte durch die TU Cottbus. Die wissenschaftliche Betreuung erfolgte durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.