The EU General Data Protection Regulation (GDPR), effective from 25 May 2018, is the first comprehensive data protection law applicable across all EU member states. It introduces binding legal obligations and novel concepts that companies must adhere to, or risk facing significant penalties. Understanding this Regulation is crucial for compliance. This workbook offers a systematic overview, akin to a summary commentary, making it easier to navigate the GDPR. It juxtaposes the legislative text with relevant recitals and sanctions, enhancing usability with a detailed index, mapping tables to earlier drafts, and ample space for notes. It serves as an essential resource for those tasked with implementing the GDPR in both companies and public agencies. Available in English and German, the workbook is edited by Dr. Sibylle Gierschmann, a lawyer and TÜV-certified data protection auditor with firsthand experience in the legislative process. Her extensive consulting and training background in GDPR implementation informs the workbook's content, making it a valuable tool for compliance efforts.
Sibylle Gierschmann Boeken






Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen einer dezentralen Bearbeitung von EG-kartellrechtlichen Fällen durch die nationalen Kartellbehörden. Zunächst wird eine Dezentralisierung de lege lata untersucht. Insbesondere wird die Bekanntmachung der Kommission «über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Fällen im Anwendungsbereich der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag» kritisch gewürdigt. Derzeit ist vor allem eine Bearbeitung von bei der Kommission angemeldeten Verfahren problematisch. Die Bekanntmachung stellt insoweit keine zufriedenstellende Lösung dar. Es wird daher vorgeschlagen, langfristig eine Freistellungsbefugnis der nationalen Behörden anzustreben. Insgesamt setzt sich die Arbeit mit möglichen Zuteilungskriterien für die Arbeitsaufteilung auseinander. Insoweit werden vor allem die Grenzen der nationalen Ermittlungsbefugnisse und die Reichweite von nationalen Entscheidungen problematisiert. Letztlich ist eine Formulierung von Zuteilungskriterien davon abhängig, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Kommission entwickelt.
Zum Werk Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG werden die bisher im TKG und TMG enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sowie die Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen in ein neues Gesetz zusammengeführt. Das TTDSG soll für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Bereich sorgen. Der Gesetzgeber greift hier aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies ebenso auf wie zur Frage des digitalen Nachlasses. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert. Das Gesetz ist nicht nur für TK-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird. Es geht dabei nicht nur um Cookies, sondern auch um die Verwendung vergleichbarer Technologien. Betroffen sind neben vernetzten Fahrzeugen ggf. auch Industrie 4.0-Projekte, da es bei Informationen in einer Endeinrichtung des Nutzers nicht auf den Personenbezug der Information ankommt. Vorteile auf einen Blickklare SystematikKonzentration auf das Wesentlichevon Praktikern des Datenschutz-, TK- und Telemedienrechts Zielgruppe Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbraucherschutzverbände, Datenschutzbehörden, Wissenschaft.
Das Workbook zur Datenschutz-Grundverordnung hat sich als ein unverzichtbares Arbeitsmittel etabliert, das mit seiner systematischen Aufbereitung den Einstieg in die Thematik sehr erleichtert. Die 2. Auflage berücksichtigt nunmehr die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen BDSG-Vorschriften und bringt diese ebenso systematisch in den Kontext. Das Workbook kommt einem Kurzkommentar gleich, denn dem Verordnungstext werden bereits die entsprechenden Erwägungsgründe und Sanktionen zugeordnet. Ferner wird der Einstieg über ein Inhaltsverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis sowie Mapping-Tabellen zu den Artikeln früherer Verordnungsentwürfe erleichtert. Mit einer Kommentar- und Notizfunktion ist das Workbook ein unverzichtbarer Begleiter für alle, die sich für die Umsetzung der Verordnung im Unternehmen oder bei Behörden verantwortlich zeichnen.
Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten. Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr. Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.