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Lydia Respondeck

    Überblick und praktischer Zugang zu den Methoden der Objektiven Hermeneutik von Ulrich Oevermann
    Bericht über ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Arbeitnehmerfreizügigkeit §45 AEUV und Osterweiterung
    Zum Urteil des BSG B 11 AL 7/10 R vom 30.11.11 bezüglich der Genehmigung eines Persönlichen Budgets
    Heimeinrichtungen am Beispiel der Kinder- und Jugendwohngruppe "Villa Max" der "Stiftung Dr. Georg Haar" Weimar
    • Die Studienarbeit beleuchtet die Thematik stationärer Heimeinrichtungen, speziell anhand der Kinder- und Jugendwohngruppe Villa Max der Stiftung Dr. Georg Haar in Weimar. Sie analysiert die Strukturen und Funktionen dieser sozialen Einrichtung im Kontext der Sozialen Arbeit. Die Arbeit bietet einen tiefen Einblick in die Herausforderungen und Chancen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in solchen Einrichtungen verbunden sind, und reflektiert die Bedeutung dieser Institutionen für die soziale Entwicklung der jungen Menschen.

      Heimeinrichtungen am Beispiel der Kinder- und Jugendwohngruppe "Villa Max" der "Stiftung Dr. Georg Haar" Weimar
    • Das Buch behandelt die Regelungen des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX, das seit 2008 als Pflichtleistung gilt. Es definiert budgetfähige Leistungen, die den individuellen Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechen und als Geldleistung oder Gutscheine bereitgestellt werden können. Der Fokus liegt auf der Selbstbestimmung und Teilhabe der Leistungsberechtigten, die als Experten ihrer eigenen Bedürfnisse agieren. Der Perspektivwechsel in der Rehabilitation zielt darauf ab, die Qualität der Leistungen zu erhöhen und Benachteiligungen zu vermeiden, was seit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 zunehmend in den Vordergrund rückt.

      Zum Urteil des BSG B 11 AL 7/10 R vom 30.11.11 bezüglich der Genehmigung eines Persönlichen Budgets
    • Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß §45 AEUV wird im Kontext der EU-Osterweiterung intensiv diskutiert, insbesondere hinsichtlich der Zugangsbeschränkungen im 2+3+2-Stufenmodell. Während einige Experten argumentieren, dass diese Regelungen zum Schutz der Arbeitsmärkte in den alten Mitgliedstaaten dienen und ein angemessenes Lohnniveau sichern, betonen andere, dass eine verzögerte Mobilität die Verfügbarkeit dringend benötigter Fachkräfte in Deutschland verringert. Die Arbeit beleuchtet die unterschiedlichen Perspektiven und deren Auswirkungen auf die deutsche Arbeitsmarktsituation.

      Arbeitnehmerfreizügigkeit §45 AEUV und Osterweiterung
    • Die Arbeit untersucht die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen und deren spezifische Unterstützungsangebote. Dabei wird betont, dass behinderte Menschen aktiv und autonom ihren Berufsweg gestalten können. Die Analyse differenziert zwischen verschiedenen Arten von Teilhabeleistungen, einschließlich der Eingliederung in Arbeitsprozesse sowie ergänzenden Leistungen, die zur sozialen Integration beitragen. Ziel ist es, die Bedeutung dieser Leistungen für die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Teilhabe zu verdeutlichen.

      Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Der Bericht dokumentiert ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes im Landkreis Kassel, das im Rahmen der Berufspraktischen Studien an der Universität Kassel absolviert wurde. Der Autor reflektiert über seine Erfahrungen und Erkenntnisse während des Praktikums, das im Kontext eines Begleitseminars durchgeführt wurde. Die Arbeit hebt die Bedeutung der sozialen Arbeit im Jugendbereich hervor und bietet Einblicke in die Herausforderungen und Aufgaben der Jugendgerichtshilfe.

      Bericht über ein Praktikum bei der Jugendgerichtshilfe
    • Delinquente Jugendliche wecken auf verschiedenen Seiten ein enormes Interesse und werden vor allem gesellschaftlich sowie wissenschaftlich als soziale Problematik diskutiert. Dabei gilt das besondere Interesse am häufigsten den Ursachen für delinquentes Verhalten. Für mustergültig werden dabei Faktoren wie schlechte Freunde, Alkohol- und Drogenkonsum, Armut, ein vorhandener Migrationshintergrund usw. verantwortlich gemacht. In diesem Zusammenhang wird verbreitet auf Präventions- und Interventionsmaßnahmen gesetzt, um den Eintritt in die Delinquenz zu vermeiden und um delinquente Verhaltensmuster zu unterbrechen. Doch was ist mit Jugendlichen (oder Kindern), bei denen derartige Interventionen keine Erfolge zeigen? Die so genannten „schweren Fälle“, die sich scheinbar gewissenlos, weder von der Justiz noch vom Jugendamt Grenzen setzen lassen und keine Hilfen annehmen? Darin liegt die Problematik der so genannten delinquenten Jugendlichen, mit der sich diese Arbeit ausgiebig beschäftigt.

      Delinquenz verstehen