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Ioannis Mantzouranis

    Die notwendige Streitgenossenschaft im Zivilprozess
    • Die notwendige Streitgenossenschaft im Zivilprozess

      Beitrag zu einem rein prozessualen Verständnis des Rechtsinstituts der notwendigen Streitgenossenschaft

      Die in § 62 ZPO geregelte notwendige Streitgenossenschaft liegt im Schnittpunkt der Parteilehre und der Streitgegenstandslehre und berührt das Verhältnis von materiellem Recht und Zivilprozessrecht. Begrifflichkeiten wie „anspruchsgebundene“ oder „materiellrechtlich notwendige Streitgenossenschaft“ bringen dies unmissverständlich zum Ausdruck. Die Entwicklung der Parteilehre sowie der Streitgegenstandslehre ist allerdings eine Geschichte allmählicher Verselbständigung prozessualer Begriffe (formeller Parteibegriff, prozessualer Anspruch) von materiellrechtlichen Kategorien (materieller Parteibegriff, materieller Anspruch). Es ist deshalb erstaunlich, dass die Auslegung des § 62 ZPO von dieser Entwicklung nicht mitgerissen wurde. Dementsprechend entwickelt Ioannis Mantzouranis ein modernes und rein prozessuales Verständnis der notwendigen Streitgenossenschaft, das seit der „Emanzipation des Prozessrechts aus den Fesseln zivilistischen Denkens“ überfällig ist.

      Die notwendige Streitgenossenschaft im Zivilprozess