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Thomas Wischmeyer

    Zwecke im Recht des Verfassungsstaates
    Die Kosten der Freiheit
    Überwachung ohne Grenzen
    Informationssicherheit
    Staatsorganisationsrecht
    • Das Recht der Informationssicherheit berührt Grundfragen rechtsstaatlicher Regulierung unter den Bedingungen von Digitalisierung und Globalisierung: Wie wirkt territorial radiziertes Recht in der globalen Konstellation? Wie generiert der Staat in einem hochdynamischen technischen Umfeld Regulierungswissen? In welchem Verhältnis stehen Staat und Private? Diese Fragen erfahren im Angesicht von Cyberbedrohungen eine besondere Zuspitzung, ist die Gewährleistung von Sicherheit doch Kernfunktion von Staatlichkeit und Indikator staatlicher Souveränität. Vor diesem Hintergrund analysiert Thomas Wischmeyer die Dimensionen der Aufgabe Informationssicherheit und entwickelt dogmatische Bausteine eines Informationssicherheitsrechts. Dabei lotet er aus, inwieweit die Bemühungen des Staates um die Cybersicherheit mit seinen Bestrebungen kollidieren, Sicherheitslücken für eigene Zwecke zu nutzen.

      Informationssicherheit
    • Überwachung ohne Grenzen

      Zu den rechtlichen Grundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten in den USA

      Personenbezogene Daten dürfen nur dann aus der EU in Drittstaaten transferiert werden, wenn dort ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. 2015 hat der EuGH mit Blick auf die USA entschieden, dass es dabei auch auf die drittstaatlichen Regeln für die geheimdienstliche Informationsbeschaffung ankommt. In diesem Sinne arbeitet die Studie die Anforderungen auf, die das U. S.-Recht an die Massenüberwachung von Telefon- und Internetdaten durch die U. S.-Nachrichtendienste stellt. Sie widerlegt das Missverständnis, die NSA handle in einem rechtsfreien Raum, und zeigt zugleich, welche strukturellen Defizite das U. S.-Recht aufweist. Im Lichte der Reformen, die die USA in Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen durchgeführt haben, diskutiert sie schließlich, welche Bedeutung spezifisch Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsprechung im ebenso sensiblen wie dynamischen Feld der Überwachung haben. Ein Annex dokumentiert die für die Materie wichtigsten Normen und Gerichtsentscheidungen.

      Überwachung ohne Grenzen
    • Die Kosten der Freiheit

      Grundrechtsschutz und Haushaltsautonomie

      Wenn in den Finanzen die „Realität“ der Verfassungsordnung (Klaus Vogel) aufscheint, wie viel müssen wir uns dann den Schutz der Freiheitsrechte im Verfassungsstaat kosten lassen? In Zeiten knapper Kassen wird sichtbar, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zum Schutz von Freiheitsrechten teils erhebliche finanzielle Anstrengungen abverlangt. Thomas Wischmeyer prüft, inwieweit sich die Grundrechtsdogmatik den daraus resultierenden Problemen gestellt hat. Er zeigt, wie ein hohes Schutzniveau sichergestellt werden kann, ohne dass die Haushaltsautonomie des Gesetzgebers ausgehebelt wird. Die Ausbildung einer stabilen Dogmatik der Finanzwirksamkeit von Freiheitsrechten trägt zu einer Rationalisierung der Praxis bei und weist zugleich ein von grundrechtlichen Bindungen losgelöstes Effizienzdenken in die Schranken.

      Die Kosten der Freiheit
    • Zwecke im Recht des Verfassungsstaates

      Geschichte und Theorie einer juristischen Denkfigur

      Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich, dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber. Thomas Wischmeyer wurde für seine Arbeit mit dem Carl-von-Rotteck-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die beste Dissertation 2014 ausgezeichnet.

      Zwecke im Recht des Verfassungsstaates