Koop 10 boeken voor 10 € hier!
Bookbot

Julian Lubini

    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ, DDR
    Die Geschichte des »Landes« Lindau
    • In der an staatsrechtlichen Provisorien und Kuriosa nicht armen Nachkriegszeit hat vor allem die Französische Besatzungszone in Deutschland, die schon für sich genommen geografisch und besatzungspolitisch einen Sonderfall bildete, hierfür unterschiedliche Beispiele geboten. Das wohl markanteste ist der Landkreis Lindau, dem das Besatzungsregime in der Gestalt des sog. Bayerischen Kreises Lindau vorübergehend eigene Staatlichkeit brachte. Das erwies sich als Glücksfall, da sich der Kreis zu einem überdurchschnittlich gut funktionierenden Staatswesen entwickelte, obwohl dieses, ohne jedes Vorbild und zumal nach dem Zusammenbruch des Reichs, institutionell 'herausexperimentiert' und in die ihrerseits zunächst provisorische Staatsstruktur Nachkriegsdeutschlands eingepasst werden musste. Wichtige der in Lindau noch heute präsenten Institutionen und Ereignisse wurzeln in dieser staatsrechtlich spannenden Zeit.

      Die Geschichte des »Landes« Lindau
    • Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu lückenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und frühen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thüringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhängige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch für wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewähren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfielen.

      Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ, DDR