Der praxisnahe Einstieg in die HOAI 2021 vermittelt Architekten und Ingenieuren fundierte Kenntnisse zur Honorarermittlung. Jeder Paragraf wird durch Kurzkommentare erläutert, ergänzt durch Praxistipps und Beispiele zur Abrechnung sowie speziellen Techniken der Honorarermittlung. Diese umfassenden Informationen bieten eine verlässliche Unterstützung für die praktische Anwendung im Berufsalltag und kombinieren rechtliche mit fachtechnischen Aspekten.
Ralf Averhaus Boeken



Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob bzw. in welchen Grenzen die kommunalwirtschaftliche Betätigung in der Telekommunikation zulässig ist. Verfassungsrechtlicher Maßstab sind insbesondere Art. 87 f und 143 b GG einerseits und Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG andererseits. Zunehmende Bedeutung hat auch die Frage der Grundrechtsrelevanz kommunaler Wirtschaftsaktivitäten (in der Telekommunikation). Weitere Maßgaben lassen sich dem Gemeindewirtschafts- und Wettbewerbsrecht entnehmen. Für die privaten Konkurrenten besonders relevant sind die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen kommunale Telekommunikationsunternehmen. Im zweiten Teil widmet sich die Arbeit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der wegerechtlichen Bestimmungen des § 50 TKG, die trotz einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum unentgeltlichen Wegenutzungsrecht zu Telekommunikationszwecken noch nicht abschließend geklärt ist.
Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht
Erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung von Honorarprozessen (HOAI 2013)
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Der Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess vor Gericht stellt besondere Anforderungen an beide Parteien, den Aufraggeber und den Aufragnehmer, sowie deren Prozessbevollmächtigte. Dies gilt gleichermaßen für die materiellen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der prozessualen Besonderheiten des Honorarrechtsstreits. Für den Kläger kommt es darauf an, den Honoraranspruch unter Beachtung der Rechtsprechung schlüssig darzulegen und die Weichen im Verlauf des Prozesses richtig zu stellen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Honorarermittlung nach der HOAI. Der Beklagte muss eine effektive Verteidigungsstrategie festlegen. Dargestellt werden dabei nicht nur die relevanten Einwendungen, Einreden und denkbare Gegenforderungen, sondern auch den Prozess betreffende Fragen und Besonderheiten. Für Gesamtschuldfälle werden Fragen der Sicherung von möglichen Regressansprüchen erörtert.