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Julia Vorla nder

    Medizinische Indikation und Selbstbestimmung des Patienten bei der Heilbehandlung und am Lebensende
    Die Neufassung des § 136 Absatz 4 Strafprozessordnung
    • Die Neufassung des § 136 Absatz 4 Strafprozessordnung

      Eine Untersuchung zur Reichweite und Wirkung der Norm im Spannungsverhältnis zwischen Rechten des Beschuldigten und dem allgemeinen Interesse der Erforschung der Wahrheit

      Ab dem 1. Januar 2020 tritt die Neuregelung des § 136 Abs. 4 StPO in Kraft, die unter anderem erstmals die Videodokumentation der ersten Beschuldigtenvernehmung bei vorsätzlichen Tötungsdelikten verbindlich statuiert. Die Verfasserin stellt die Novellierung in ihren unterschiedlichen Facetten dar und arbeitet Handhabung und Auslegung der Norm sowohl im Vor- als auch im Hauptverfahren bis hin zur Revisionsinstanz heraus. Vor dem Hintergrund des Gebots einer effektiven Verteidigung wird besonderes Augenmerk auf die verfassungsrechtliche Problematik des verbindlichen Aufzeichnungsgebotes bei Aussageunwilligkeit vor laufender Kamera gelegt sowie ein nuanciertes Fehlerfolgengefüge bei Verletzung der Dokumentationspflicht seitens der Verhörsperson entworfen. Dabei werden namentlich die Verwertbarkeit der fehlerhaft gewonnenen Ergebnisse und eine mögliche Umkehr der Feststellungslast thematisiert.

      Die Neufassung des § 136 Absatz 4 Strafprozessordnung
    • Medizinische Indikation und Selbstbestimmung des Patienten bei der Heilbehandlung und am Lebensende

      Eine Untersuchung der relevanten Verhaltensnormen und ihrer Strafbewehrung unter besonderer Berücksichtigung der Patientenverfügung

      Die Autorin befasst sich mit dem Verhaltnis von medizinischer Indikation und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten bei der Heilbehandlung sowie am Lebensende. Neben der Erlauterung von gesetzlich geschaffenen Voraussetzungen zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes und der Strafbewehrung, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung bei der Frage, wie bestehenden Problemen begegnet werden kann und ob es hierfur weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten am Lebensende wird unter besonderer Berucksichtigung der Patientenverfugung untersucht. Anhand der Ergebnisse einer hierzu eigens durchgefuhrten Studie unter Medizinern werden Probleme mit der Umsetzung von Patientenverfugungen in der Praxis aufgezeigt und konkrete Losungsvorschlage erarbeitet.

      Medizinische Indikation und Selbstbestimmung des Patienten bei der Heilbehandlung und am Lebensende