Die Arbeit befasst sich mit dem Recht der Planung militärischer Infrastrukturvorhaben. Beispielhaft seien Truppenübungsplätze, militärische Flugplätze oder Munitionsdepots erwähnt. Die rechtlichen Grundlagen dieser Planungen sind seit Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben. Die Arbeit geht der Frage nach, ob derartige Vorschriften mit den heute geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen noch zu vereinbaren sind. Es wird zunächst eine allgemeine verfassungsrechtliche Systematisierung des Fachplanungsrechts vorgenommen. Sodann wird der gegenwärtige Stand der militärischen Fachplanung vorgestellt. Im Anschluss wird anhand der gewonnenen verfassungsrechtlichen Maßstäbe die bestehende Rechtslage kritisiert. Darauf aufbauend werden Vorschläge zu einer Neuregelung gemacht. Der Ertrag der Arbeit besteht in einer rechtlichen Einordnung des militärischen Fachplanungsrechts, wie sie bisher noch nie vorgelegt wurde. Die Arbeit richtet sich an im Fachplanungsrecht tätige Beamte, Richter und Rechtsanwälte. Der Autor vertritt als Rechtsanwalt in Berlin vornehmlich in Fachplanungsverfahren.
Remo Klinger Boeken


Globales Wirtschaften und eine wachsende Verflechtung transnationaler Wertschöpfungsketten und Produktionsprozesse bergen viele Herausforderungen für den Menschenrechtsschutz. Auf der einen Seite sind die Staaten verpflichtet, zum Schutz der Menschenrechte das Verhalten privater Akteure zu steuern und gegebenenfalls einzugreifen. Auf der anderen Seite haben Unternehmen selbst eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Konkret heißt das: Sie sollen menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen und dürfen sich auch im Ausland weder an Menschenrechtsverletzungen beteiligen noch dazu beitragen. Das vorliegende Gutachten stellt die völkerrechtlichen Grundlagen und den Inhalt der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor und zeigt mit einem Gesetzgebungsvorschlag, wie die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte im deutschen Recht verankert werden kann. Es will damit einen Beitrag zur Präzisierung und rechtlichen Ausgestaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht leisten.