Eine Rückrufpflicht in Bezug auf fehlerhafte Medizinprodukte kann sich sowohl aus dem Deliktsrecht als Verkehrssicherungspflicht als auch aus medizinprodukterechtlichen Sondervorschriften ergeben. Die Untersuchung des Verhältnisses dieser beiden, aus unterschiedlichen Rechtsbereichen entspringenden Pflichten stellt den Schwerpunkt dieser Arbeit dar.
Isabel Holzapfel Boeken
