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Elisabeth Scheuba

    Wichtige Eckpunkte der Erbrechtsreform 2015
    Standesrecht der Rechtsanwälte
    • Aufgrund der großen Nachfrage und der vergangenen drei Jahre seit der Erstveröffentlichung ist eine Neuauflage des bewährten Werkes notwendig geworden. In aktueller Form bietet es verlässliche Lösungen für alle praxiserheblichen Fragen, darunter Rechtsformen, Einrichtung einer Sprechstelle, Zusammenarbeit mit europäischen oder internationalen Rechtsanwälten, Werbung, Interessenskonflikte, Verschwiegenheit, Anrechnung von Ferialpraxis und Voraussetzungen für den Prüfungsantritt. Es behandelt die Organisation der Rechtsanwaltschaft unter Berücksichtigung des BRÄG 2013, den Weg zum Rechtsanwaltsberuf, die Berufsbefugnisse, sowie Wissenswertes zur Begründung und Beendigung des Auftragsverhältnisses mit Mandanten. Zudem werden zentrale standesrechtliche Pflichten, Grundsätze zulässiger Werbung, das Funktionieren der RAK Wien zur Berufsüberwachung, Disziplinarrecht und der Ablauf des Disziplinarverfahrens sowie Honorarrecht und europäisches Standesrecht behandelt. Die Informationen stammen von Autoren mit langjähriger Erfahrung in der RAK Wien. Ziel ist es, das anwaltliche Standesrecht für Rechtsanwälte, Berufsanwärter und Interessierte leicht und schnell zugänglich zu machen.

      Standesrecht der Rechtsanwälte
    • Die Autorin: Hon. Prof. RA Dr. Elisabeth Scheuba Rechtsanwalt (seit 1990), vormals (1984–1986) Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht (o. Univ.-Prof. Dr. Welser), Mitglied des Ausschusses der RAK Wien (seit 1997), Lehrtätigkeit im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge (seit WS 1999/2000 an der Universität Wien), Mitglied des Redaktionsbeirats des Österreichischen Anwaltsblatts (seit 2004), Referent beim ÖJT 2009 zur Reform des österreichischen Erbrechts, Leitung der Delegation der österreichischen Rechtsanwälte beim CCBE in Brüssel (seit 2010); Publikationen ua zum Zivilverfahrensrecht, Erb - und Stiftungsrecht und zum anwaltlichen Standesrecht.

      Wichtige Eckpunkte der Erbrechtsreform 2015