Energiebörsen sind zentrale Handelsplätze für Strom und Gas, deren Preise nicht nur für die Handelsteilnehmer, sondern auch für die Endpreise der Verbraucher entscheidend sind. Daher ist eine effektive Aufsicht über die Energiegroßhandelsmärkte notwendig, um marktmissbräuchlichem Verhalten entgegenzuwirken. In Deutschland wird die Aufsicht über die Energiebörse EEX in Leipzig von verschiedenen Stellen ausgeübt, die den Handel aus unterschiedlichen Perspektiven überwachen, einschließlich der Verhinderung von Marktmissbrauch. Der Sanktionsausschuss der EEX kann Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften sanktionieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Handels wichtig sind. Dazu gehören auch Vorschriften, die marktmissbräuchliche Handlungen untersagen. Die REMIT-Verordnung, die 2011 in Kraft trat, stärkt die Transparenz und Integrität auf den Märkten, indem sie Insiderhandel und Marktmanipulation verbietet, welche von der Bundesnetzagentur und den zuständigen Gerichten durchgesetzt werden. Bisher wurde jedoch nicht untersucht, ob dieser Aufsichtsrahmen zu mehrfachen Sanktionen für dasselbe marktmissbräuchliche Verhalten führen kann. Dies wirft die bedeutende Frage auf, ob eine solche mehrfache Sanktionierung verfassungsrechtlich zulässig ist, da Art. 103 Abs. 3 GG ein Doppelbestrafungsverbot statuiert. Die Autorin beleuchtet diese Fragen im Kontext der EEX Leipzig, insbesondere hinsichtlich des Sanktionsausschusses un
Ilka Mainz Boeken
