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Christian Meyland

    Die Sanierungsbescheinigung und ihr Aussteller nach § 270b InsO
    • Die Sanierungsbescheinigung und ihr Aussteller nach § 270b InsO

      Eine Untersuchung zur besonderen Voraussetzung des Schutzschirmverfahrens unter kritischer Berücksichtigung von IDW-Standards

      Im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO versucht der Gesetzgeber, den Verfahrensbeteiligten ein autonomes Sanierungsinstrument innerhalb der Insolvenzordnung bereitzustellen. Eine zentrale Voraussetzung ist die Vorlage einer Sanierungsbescheinigung, die von einem externen Dritten die Insolvenzgründe und die Sanierungsaussichten des Gemeinschuldners testiert. Diese Konzeption zielt auf eine planbare Eigenverwaltung ab, steht jedoch im Spannungsverhältnis zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des § 270b InsO. Trotz des Inkrafttretens des ESUG wirft die Sanierungsbescheinigung dogmatische und praktische Unsicherheiten auf, die durch die Rechtsmittelimmunität verstärkt werden könnten. Die Untersuchung zielt darauf ab, wie die Sanierungsbescheinigung zu einer planbaren und rechtssicheren Verfahrenseinleitung beitragen und die Gefahr von Gefälligkeitsbescheinigungen verringern kann, wobei auch die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) berücksichtigt werden. Der Autor analysiert zunächst die Rechtsfolgen der Sanierungsbescheinigung und mögliche Anreize für Gefälligkeitsbescheinigungen. Es folgt eine Untersuchung der Eröffnungsgründe und des Sanierungsbegriffs. Zudem werden die Anforderungen an den Aussteller hinsichtlich Eignung und Unabhängigkeit behandelt. Abschließend wird der gerichtliche Umgang mit Bescheinigungen und die Haftung des Ausstellers thematisiert, gefolgt von einer thesenartigen Zusammenf

      Die Sanierungsbescheinigung und ihr Aussteller nach § 270b InsO