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Stefan Zenker

    Kartellrecht und Rechtsmissbrauch
    Esther Goldblum & die Tränen des Todes
    Tatort Leverkusen
    Mord und andere Verbrechen Schauplatz Leverkusen
    • Tatort Leverkusen

      Krimi-Kurzgeschichten Leverkusener Autoren

      • 124bladzijden
      • 5 uur lezen

      Die Geschichte entfaltet sich in einem spannungsgeladenen Moment, als eine Protagonistin in einer kritischen Situation versucht zu entkommen. Ihr massiger Körper und die panische Flucht werden eindrucksvoll beschrieben, während der Erzähler seine eigenen Gedanken und Pläne reflektiert. Die Atmosphäre ist von einem Gefühl der Dramatik und des Unheils geprägt, insbesondere als die Konsequenzen ihrer Flucht sichtbar werden. Es bleibt unklar, ob das, was sie bedroht, physischer oder psychologischer Natur ist, was die Spannung weiter erhöht.

      Tatort Leverkusen
    • Kartellrecht und Rechtsmissbrauch

      Die Bedeutung des § 242 BGB als Instrument der Marktverhaltenskontrolle unterhalb kartellrechtlicher Aufgreifschwellen

      Die Missbräuchlichkeit unternehmerischen Marktverhaltens ist zentrales Kriterium deutscher und EU-kartellrechtlicher Verbote, die auch privatrechtlich durchgesetzt werden können. Diese Verbote richten sich aber nur an Unternehmen, die marktbeherrschend sind oder relative Marktmacht innehaben. Der auf § 242 BGB gestützte Rechtsmissbrauchseinwand findet demgegenüber auf alle Privatrechtssubjekte Anwendung, einschließlich Unternehmen unabhängig ihrer Marktstellung. Sowohl das kartellrechtliche Missbrauchsverbot als auch der Rechtsmissbrauchseinwand ermöglichen Marktteilnehmern, die von behindernden unternehmerischen Praktiken betroffen sind, die privatrechtliche Abwehr solcher Praktiken. Der Autor untersucht daher die Frage, ob der Einsatz des § 242 BGB zur Kontrolle unternehmerischen Verhaltens eine im Kartellrecht zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung unterläuft, dass behinderndes Wettbewerbsverhalten unterhalb der kartellrechtlichen Aufgreifschwellen unbedenklich ist.

      Kartellrecht und Rechtsmissbrauch